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Lohnzahlung mach Steuerklassenwechsel misslingt. Was tun?

18. Oktober 2013 14:17 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Zusammenfassung

Lohnforderung!

Guten Tag,
ich habe in meiner Arbeitsstelle gekündigt. Anfang ( März) 2013 haben wir die Steuerklassen gewechselt. Die Bescheinigung vom Finanzamt habe ich beim Arbeitgeber abgegeben.
Die Lohnzahlung erfolgte zunächst korrekt, im Juli wurde jedoch wieder nach der alten Steuerklasse ausgezahlt.
Ich erhielt vom Finanzamt eine Bescheinigung, worin der Steuerklassenwechsel noch einmal bestätigt wurde. Es folgte eine Nachzahlung .
Im August und September wieder das gleiche Dilemma.
Trotz Anruf, Brief und Mail an die Geschäftsleitung keine Reaktion, weder auf postalischem oder elektronischen Weg und auch keine Nachzahlung bislang.
ich hatte eine Frist bis zum 10.10. gesetzt und möchte gerne wissen, wie ich nun vorgehen kann.
Vielen Dank

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Mindestgebots(niedrigste Detailstufe)wie folgt:

Da der Arbeitgeber auf Ihre diversen Aufforderungen keine entsprechende Zahlungen geleistet hat, bleiben Ihnen meines Erachtens lediglich zwei Möglichkeiten:

1. Sie versuchen es noch einmal außergerichtlich mit einem anwaltlichen Schreiben, welches Ihrer Forderung den gebührenden Nachdruck verleiht.

2. Sie klagen das ausstehende Geld direkt vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht ein, wozu ich grundsätzlich raten würde um unnötige Kosten und Zeit zu sparen.

Das bisher ausstehende Geld müssen Sie mit einer Leistungsklage geltend machen, welche in etwa lauten könnte:

Der/die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin xx Euro nebts 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basisdiskontsatz seit dem xx.xx.2013 zu zahlen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte!

Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich drücke Ihnen die Daumen und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 18. Oktober 2013 | 15:49

Ich habe mich vielleicht etwas unklar mit dem Satz ,,Der/die Beklagte wird verurteilt...´´ ausgedrückt:

Es handelt sich hierbei nicht um die Leistungsklage selbst, sondern um den Klageantrag!

MfG,

Nino Jakovac

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