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Löschung einer alten Sicherungshypothek durch Aufgebotsverfahren/Klage

| 12. September 2021 01:06 |
Preis: 50,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich habe kürzlich mein Haus verkauft. Leider wurde festgestellt, dass noch eine alte Sicherungshypothek über 8000 DM seit ca. 40 Jahren zu Gunsten eines Handwerkers vorrangig eingetragen ist, deren Löschung seit 40 Jahren übersehen worden ist. Der Handwerker ist vor ca. 40 Jahren verstorben und sein Handwerkerbetrieb ist seit über 30 Jahren im Handelsregister gelöscht. Die Bank des Käufers zögert nun mit der Auszahlung der Finanzierungszusage. Welche Möglichkeiten bestehen, die Bank so zufrieden zu stellen, dass sie auszahlt? Kommen nur Aufgebotsverfahren und Ausschliessungsklage in Frage? Wie lange würde die Abwicklung dauern? Mit welchen Honorarerwartungen ist zu rechnen.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie müssen zunächst versuchen, die Erben des Handwerkers herauszufinden, damit diese bei der ggf. Löschungsbewilligung mitwirken können.
Erst wenn das nicht erfolgreich ist, können Sie ein Aufgebotsverfahren anstrengen. Eine Klage ist nicht gleich notwendig.

Wie kommen Sie auf eine Ausschliessungsklage? Das ist eigentlich eine gesellschaftsrechtliche Klage. Sie können mir hierzu gerne noch näheres mitteilen. Ich antworte Ihnen dann nochmal.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, da das Eigentum lastenfrei erworben werden muss.

Die Kosten für das Aufgebotsverfahren belaufen sich auf ca. 1500€ (Anwalts- und Gerichtskosten). Dann kommen noch die Kosten für die Beantragung der Löschungsbewilligung etwa in gleicher Höhe.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 14. September 2021 | 04:22

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