Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie die Kopie für privaten Zwecke verwenden, dürfen Sie eine Kopie der Seite (Screenshots) anfertigen. Dies gilt erst recht da die Screenshots der umfassenden Verteidigung Ihrer Rechte dienen.
Ich wünsche Ihnen den maximalen Erfolg für das Verfahren und hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Herzlichste Grüße
Michael Epping