Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die jetzige Tat zeitlich vor der anderen Tat lag, wird eine Gesamtstrafe gebildet, also Sie erhalten für beide Verfahren eine Strafe, die dann zusammengezogen wird, das muss aber nicht die Hälfte sein. Z.B. 30 Tagessätze und 70 Tagessätze müssen nicht 50 bedeuten, es kann auch bei 60 Tagessätzen liegen. ABER: wenn die Tat nach der jetzigen tat lag, wird eine eigenständige Strafe gebildet. Danach sind Sie Wiederholungstäter und werden eher mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen. Eine Anklage und Gerichtsverhandlung würde erfolgen, eine Einstellung ist eher unwahrscheinlicher.
Schalten Sie schnellstmöglich einen Anwalt ein, damit Sie bereits jetzt ordnungsgemäß verteidigt werden und machen Sie keine Angaben, bevor dieser nicht die Akte hat.
Mehr dazu: https://youtu.be/5xIKnN_Qzdw
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen