Guten Tag,
noch eine Runde Getränke für alle anwesenden Gäste musste vom Wirt so verstanden werden, dass jeder Anwesende noch ein Getränk seiner Wahl bekommen sollte.
Wenn Gäste mehrere Getränke bestellt haben, wäre es Sache des Wirtes gewesen, sich beim Gastgeber zu versichern, ob das im Rahmen der letzten Runde akzeptiert werden kann oder nicht.
Von daher hat der Gastgeber die Kosten für jeweils ein Getränk zu bezahlen.
Ob die Bezahlung des um 15 % geminderten Betrages dann eine den Streit beendende Einigung darstellt, die weitere Nachlässe ausschließt, hängt davon ab, ob der Kunde die 85 % vorbehaltlos gezahlt hat oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Hallo und vielen Dank für die bisherige Antwort.
Der Gastgeber war erst nicht einverstanden mit dem Betrag und bot einen Gesamtnachlass von 30%, den lehnte derGastronome ab und derGastgeber korrigierte auf 22.5% an, also 7,5% mehr Nachlass, als der Gastronom geben wollte und 7,5% weniger als vorher gefordert.
Der Gastronom lehnte das Angebot, denn die Getränke seien ja tatsächlich hergestellt und ausgegeben worden.
Zu ergänzen wäre noch, dass der Gastgeber nach derÄußerung kurz Rücksprache gehalten hat mit einem weiteren Gastgeber und danach lediglich an das Personal weitergegeben wurde, sie sollen weiter machen. Also quasi eine zweite Äußerung.(Rücksprache gerade mit dem Personal, daher die Korrektur)
Danach hat der Gastgeber selber den Bereich verlassen und sich in einen abgeschotteten Bereich mit ein paar Gästen begeben und war bis zur Abrechnung nicht mehr anwesend. Das Personal hat nach 90 Minuten den Ausschank abgebrochen, da der Gastgeber nicht mehr aufgetaucht ist.
Der Gastgeber hat den Gastronomen im Anschluss dann bezahlt ohne eine Ankündigung weiterer Schritte oder Konsequenzen, auch wenn er sich nicht auf die weiteren 7,5% Nachlass eingelassen hat. Lediglich den Unmut über die Gesamtsumme wurde geäußert und das Geld dann hingelegt.
Nach Ihrer Schilderung hat der Kunde 85 % vorbehaltlos gezahlt und kann jetzt keinen weiteren Nachlass fordern.
Mit freundlichen Grüßen