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Letzte Runde

20. Juli 2021 14:58 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


15:52

Ein Gastgeber sagt einem Gastronom, er solle noch eine Runde Getränke für alle anwesenden Gäste machen. In diesem Beispiel sind noch 30 Gäste da. (Geschlossene Gesellschaft)

Die Gäste bestellen teilweise mehrere Getränke gleichzeitig, da es danach nichts mehr gibt.

Der Gastgeber will diesen Betrag daraufhin nicht zahlen. Es gab aber keinerlei genau angabe, das die Gäste nicht mehr wie ein Getränk bestellen dürfen in der letzten Runde.

Die Mitarbeiter des Gastronomen haben dann nach Ende der Runde eigenständig weiteren Ausschank von Getränken unterbunden, welcher noch knapp 90 Minuten gedauert hat, bis alle Getränke zubereitet und ausgegeben wurden.

Muss der Gastgeber die Kosten tragen die vom Gastronom berechnet wurden oder muss der Gastronom Abstriche von der Rechnung machen und dem Gastgeber entgegenkommen?

Der Gastronom hat schon aus Kulanz den Gesamtbetrag um 15% gemindert und der Kunde hat mit böser Miene gezahlt. Der Kunde möchte im Nachhinein noch weitere 15% Nachlass und droht mit einem Rechtsstreit.

20. Juli 2021 | 15:23

Antwort

von


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Guten Tag,

noch eine Runde Getränke für alle anwesenden Gäste musste vom Wirt so verstanden werden, dass jeder Anwesende noch ein Getränk seiner Wahl bekommen sollte.

Wenn Gäste mehrere Getränke bestellt haben, wäre es Sache des Wirtes gewesen, sich beim Gastgeber zu versichern, ob das im Rahmen der letzten Runde akzeptiert werden kann oder nicht.

Von daher hat der Gastgeber die Kosten für jeweils ein Getränk zu bezahlen.

Ob die Bezahlung des um 15 % geminderten Betrages dann eine den Streit beendende Einigung darstellt, die weitere Nachlässe ausschließt, hängt davon ab, ob der Kunde die 85 % vorbehaltlos gezahlt hat oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2021 | 15:50

Hallo und vielen Dank für die bisherige Antwort.

Der Gastgeber war erst nicht einverstanden mit dem Betrag und bot einen Gesamtnachlass von 30%, den lehnte derGastronome ab und derGastgeber korrigierte auf 22.5% an, also 7,5% mehr Nachlass, als der Gastronom geben wollte und 7,5% weniger als vorher gefordert.

Der Gastronom lehnte das Angebot, denn die Getränke seien ja tatsächlich hergestellt und ausgegeben worden.

Zu ergänzen wäre noch, dass der Gastgeber nach derÄußerung kurz Rücksprache gehalten hat mit einem weiteren Gastgeber und danach lediglich an das Personal weitergegeben wurde, sie sollen weiter machen. Also quasi eine zweite Äußerung.(Rücksprache gerade mit dem Personal, daher die Korrektur)

Danach hat der Gastgeber selber den Bereich verlassen und sich in einen abgeschotteten Bereich mit ein paar Gästen begeben und war bis zur Abrechnung nicht mehr anwesend. Das Personal hat nach 90 Minuten den Ausschank abgebrochen, da der Gastgeber nicht mehr aufgetaucht ist.

Der Gastgeber hat den Gastronomen im Anschluss dann bezahlt ohne eine Ankündigung weiterer Schritte oder Konsequenzen, auch wenn er sich nicht auf die weiteren 7,5% Nachlass eingelassen hat. Lediglich den Unmut über die Gesamtsumme wurde geäußert und das Geld dann hingelegt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juli 2021 | 15:52

Nach Ihrer Schilderung hat der Kunde 85 % vorbehaltlos gezahlt und kann jetzt keinen weiteren Nachlass fordern.
Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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