Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Stromgebühren, also die Forderung des Stromversorgers, verjährt binnen drei Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Die Stromgebühren für 2006 und früher sind dementsprechend bereits verjährt, 2007 verjährt Ende 2010. Sie müssen daher 2008 und neuer auf jeden Fall bezahlen, bei 2007 können Sie versuchen, die Zahlung bis Ende des Jahres zu verzögern. Allerdings laufen Sie Gefahr, dass der Versorger im Dezember mahnt und klagt, wodurch Unkosten für Sie entstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 16.11.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Kurfürstendamm 70
10709 Berlin
Tel: 03036445774
Web: http://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Hallo Robert Weber!Danke für schnelle Antwort!
Ich wollte noch mal fragen,wie Ich jetzt vorgehen soll.Vor eine woche, haben wir die rechnung bekommen,bleibt also noch eine woche bis zu fäligkeit(ich hab den versorger noch nicht angerufen).Soll Ich mich bei denen melden,oder direkt zu Anwalt?
Danke im voraus!Und Dank,für Grammatikverständnis(Deutsche Sprache,schwere Sprache)
m.f.g
Sehr geehrter Ratsuchender,
gehen Sie am besten direkt zu einem Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt