Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie müssen sich nicht von der Hausverwaltung (HV) unter Druck setzen lassen.
Wenn die Eigentümerversammlung aufgrund Ihrer Abstimmung nicht zu dem Ergebnis kommt, die HV zu entlasten, kann man nicht gegen Sie vorgehen.
Hier muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt werden, um die Anlage bald möglichst austauschen zu lassen.
Sie müssen also verlangen, dass man dies bei der nächsten Versammlung als TOP aufnimmt und dann darüber entscheidet.
Insbesondere über Ihren verschlechterten Gesundheitszustand kann man argumentieren, dass ein Austausch zwingend erforderlich ist.
Ggf. muss sowohl ein ärztlicher Nachweis über Ihren Gesundheitszustand als auch ein Nachweis eines Sachverständigen über den Zustand der Heizungsanlage erbracht werden.
Die Gemeinschaft muss dann beschließen, dass die Anlage ausgetauscht wird.
Dann wird die HV beauftragt, Angebote einzuholen und einen entsprechenden Auftrag zu vergeben.
Sollte es zu keiner Einigung innerhalb der Gemeinschaft kommen und die anderen Mitglieder sich Ihrem Anliegen unberechtigter Weise verweigern, kann auch von Ihnen allein ein Austausch der Anlage betrieben werden.
Dann wären im Nachgang die Kosten bei der Gemeinschaft – notfalls gerichtlich – einzufordern.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie haben mir in der Angelegenheit geholfen.
Zwei Fragen noch abschließend:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
Sie können das Einberufen einer außerordentlichen Versammlung anregen und müssen mindestens ein Viertel aller Eigentümer dazu bewegen, zuzustimmen.
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
Nein, damit werden Sie keinen Erfolg haben.
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Bezahlt werden muss der Gutachter zunächst von demjenigen, der ihn beauftragt. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen, zahlt der Unterlegene die Kosten.
Hier müssten also Sie den Gutachter zunächst beauftragen und die Kosten vorab tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt