Lärm- und Geruchsbelästigung durch (gewerblichen) Wäschetrockner bzw. Trockerabluft
26. Juli 2007 09:00
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60€
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Allgemeine Angaben:
Ich besitze und bewohne seit etwa 12 Jahren eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohngemeinschaft. Ursprünglich war diese Anlage als Ferienanlage (Baujahr 1970) konzipiert ist aber für Dauerwohnen zugelassen. Ich wohne in dieser Wohnanlage im 1. Stockwerk. Im Erdgeschoss und in einem angrenzenden Bauteil befindet sich ein Hotel mit Restaurantbetrieb, direkt unter meiner Wohnung befinden sich die Konferenzräume des Hotels. Die Anlage liegt in einer ländlichen und dementsprechend ruhigen Gegend in Baden-Württemberg. Der Hotelbetrieb ist Teil der Eigentümergemeinschaft und somit Miteigentümer.
Im Keller dieses Hotels befindet sich eine hoteleigene Wäscherei. Ich weis nicht was für eine Art Geräte dort stehen, gehe aber davon aus, dass dies Industriewaschmaschinen bzw. -trockner sind Dort gab es vor etwa 2 Jahren einen Schwelbrand und als Auflage der Feuerwehr muss nun die Abluft des Wäschetrockners nach außen abgeführt werden. Und damit kommen wir zum eigentlichen Problem:
Die Abluft des Wäschetrockners wird seit etwa einem Jahr durch einen Lichtschacht (Kellerschacht) nach außen abgeführt und dabei eine Art Ventilationsanlage benutzt. Diese Abluftanlage verursacht ein entsprechendes Geräusch und hinterlässt auch einen entsprechenden Geruch nach Wäscherei. Direkt über diesem Kellerschacht liegt nun im 1. Stock mein Schlafzimmer.
Nach der Inbetriebnahme dieser Abluftanlage, diese wurde ohne Zustimmung des Hausverwalters errichtet, gab es aufgrund der hohen Lärmbelästigung (ca. 65 dB) massive Beschwerden und es wurde nach etwa 3 Monaten ein Geräuschfilter eingebaut, Anfang diesen Jahres wurden auch Filter gegen den Geruch eingebaut, trotzdem ist noch deutlich zu riechen, dass im Keller Wäsche gewaschen und getrocknet wird.
Trotzdem habe ich bei geöffnetem Schlafzimmerfenster am Fenster noch einen Lärmpegel von 52-53 dB (alle Lärmwerte sind mit meinem Handy gemessen und daher nur Anhaltswerte). Direkt am Auslass der Trocknerluft am Kellerschacht beträgt der Geräuschpegel 57-59 dB. Bei geschlossenem Fenster sind die Werte natürlich entsprechend niedriger – trotzdem ist immer ein für mich störender Summton wahrzunehmen. Weiterhin ist zu sagen, dass es sich bei dem Geräusch um ein Geräusch handelt, was mich sprichwörtlich “verrückt“ macht, wahrscheinlich liegt dieses Geräusch in einem für mich subjektiv störenden Frequenzbereich. Dementsprechend verhält es sich mit der Geruchbelästigung, diese verteilt sich je nach Windrichtung entweder in Richtung der angrenzenden Straße bzw. des Waldes oder eben in Richtung meines Schlafzimmers. Mein Schlafzimmer ist bei Betrieb dieser Abluftanlage für mich nahezu unbenutzbar, ich wache Samstags/Sonntags regelmäßig auf wenn die Anlage gegen 7:00 Uhr morgens in Betrieb geht.
Die Betriebszeiten der Wäscherei und damit auch der Lärm- und Geruchsbelästigung sind sehr unterschiedlich. Aber die Anlage ist mindestens zwei Stunden am Tag in Betrieb, es gibt auch Tage wo von 7:00 Uhr morgens bis 22:00 Uhr abends nahezu durchgängig in Betrieb ist. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage. Oftmals (etwa einmal in der Woche) ist auch bis spät in die Nacht Betrieb, ich habe das Geräusch schon um 3:00 Uhr morgens feststellen können.
Die Hausordnung sagt nichts zum Betrieb von Abluftanlagen oder Wäschetrocknern aus. Hier ist aber eine Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr festgeschrieben.
Das Hotel beruft sich bei Beschwerden bzw. bei Verhandlungen mit der Hausverwaltung immer auf die Aussage der Feuerwehr, die hier nach dem oben angesprochenen Schwelbrand eine Abführung der Trocknerabluft nach außen vorgeschrieben hat.
Ich bin hier momentan der einzige wirkliche betroffene Eigentümer, da die Wohnungen rechts und links neben mir (deren Schlafzimmer auch in Richtung Abluftanlage geht) momentan leer stehen.
Nun meine Fragen:
Wie ist hier die allgemeine Einschätzung der Rechtslage?
Was kann ich tun, damit diese Lüftungsanlage stillgelegt wird bzw. auf den Stand vor der Inbetriebnahme zurückgeführt wird (also keine Abluftanlage)?
Das durch den Hotel-/Restaurantbetrieb Lärm verursacht wird ist mir klar, aber muss ich diesen nahezu dauerhaften und erst seit etwa einem Jahr vorhandenen Lärm dulden?
Bestehen für meine Seite gute Chancen die Forderung nach Stilllegeung auch vor Gericht durchzusetzen wenn keine andere Einigung möglich ist?