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L-Steine auf unserem Grundstück

26. April 2022 11:42 |
Preis: 25,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag.
Wir wohnen im Kreis Aachen - Nrw
Das Grundstück unseres Nachbarn liegt höher.
Im Juni 2021 haben wir abgesprochen, dass die Bleche die die Grundstücke trennen, entfernt und durch 80cm L-Steine ersetzt werden.
Danach sollten wieder der alte Zaun aufgebaut werden.
Die Nachbarn wollten hinter dem Zaun auf Ihrer Seite dann einen Palisadenzaun bauen.
Da die angebrachten L Steine nicht der versprochenen Höhe entsprachen (nur 60 cm) und der Zaun und die Zaunpfosten durch die vom Nachbarn gerufene Firma nicht aufgebaut worden sind, sind wir in Streit geraten. Heute lässt der Nachbar seinem Palisade auf - bauen. Vor ca. 14 Tagen haben wir bei Gartenarbeiten den Grenzstein gefunden und festgestellt, dass die L-Steine ganze 20 cm auf unserem Grundstück gesetzt worden sind. Das Sie nicht genau an der Stelle aufgebaut worden sind, wo die Bleche standen hätten wir bereits beanstandet.
Der Nachbar behauptet, dass unser Anspruch verjährt ist. Stimmt das? Was können wir tun? Vielen Dank im voraus

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Verjährung beginnt erst ab Kenntnis des falschen Verlaufs. Danach haben Sie 3 Jahre Zeit. Sie haben aber erst 2021 die L-Steine gelegt.
Somit ist der Anspruch nach 1 Jahr noch nicht verjährt und Sie haben einen Anspruch darauf, dass diese richtig verlegt werden - wenn hier die Firma einen Fehler gemacht hat, machen Sie den Anspruch gegenüber der Firma auf Nachbesserung geltend und gegenüber dem Nachbarn auf Duldung.

Gern helfen wir weiter.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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