Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Führerschein ist kein Identitätsnachweis. Der Führerschein ist eine echte Ausnahme. In allen anderen Fahrzeugpapieren müssen Sie deswegen auch den Namen ändern, wenn sich Ihr Name durch Heirat ändert. Im Führerschein nicht.
Daraus kann abgeleitet werden, dass es möglich ist, Ihren Künstlernamen eintragen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
(Eine Antwort hierauf ist für mich sehr wichtig!) Könnten Sie mir bitte noch entsprechende Verweise auf Gesetzestexte, z. B. im Straßenverkehrsgesetz, geben? Wo steht z. B., dass ein Führerschein kein Identitätsdokument ist?
(Wenn Sie noch mögen:) Was geschieht bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei? Habe ich das in meiner Eingangsfrage korrekt geschildert? Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage ist nicht in einer Vorschrift geregelt.
Es ist vielmehr eine Auslegung nach dem Sinn und Zweck des Führerscheins.
Es ist anerkannt, dass der Führerschein die Zulässigkeit zum Straßenverkehr regelt.
Über das Foto ist ein Abgleich mit den Ausweisdokumenten möglich. Bei der Verkehrskontrolle kontrolliert die Polizei - wie Sie richtig sagen - auch den Ausweis.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne per E-mail anschreiben.
Beste Grüße
RA Richter