Sehr geehrter Fragesteller,
bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass für Sie keine tarifvertraglichen Kündigungsfristen gelten, sondern die Kündigungsfristen des BGB. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie seit dem 30. Juni 2005 mindestens 25 Jahre alt sind.
Der Passus in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sich Ihre Kündigungsfristen an denen des Arbeitgebers orientieren, kann wirksam vereinbart werden, sodass sich Ihre Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
berechnet.
Danach beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Um wirksam zu kündigen muß Ihre Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 31. Mai 2007 zugehen.
Die Kündigung muß gem. § 623 BGB
schriftlich erfolgen. Im Zweifel müssen Sie den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen. Lassen Sie sich deshalb den Empfang des Kündigungsschreibens quittieren.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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20. Februar 2007
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09:24
Antwort
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