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Kündigungsfrist Arbeitnehmer

| 20. Februar 2007 08:03 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In meinem Arbeitsvertrag steht Folgendes:

"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragspartner, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner."

Der Vertrag besteht seit 1. August 2004.

Wann muss ich eine Kündigung spätestens einreichen, wenn ich zum 30. Juni 2007 das Unternehmen verlassen will?

20. Februar 2007 | 09:24

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

bei der Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass für Sie keine tarifvertraglichen Kündigungsfristen gelten, sondern die Kündigungsfristen des BGB. Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie seit dem 30. Juni 2005 mindestens 25 Jahre alt sind.

Der Passus in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sich Ihre Kündigungsfristen an denen des Arbeitgebers orientieren, kann wirksam vereinbart werden, sodass sich Ihre Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechnet.

Danach beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Um wirksam zu kündigen muß Ihre Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 31. Mai 2007 zugehen.

Die Kündigung muß gem. § 623 BGB schriftlich erfolgen. Im Zweifel müssen Sie den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen. Lassen Sie sich deshalb den Empfang des Kündigungsschreibens quittieren.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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