Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie keine Möglichkeit hatten, die AGB zu lesen, sind diese auch nicht Vertragsbestandteil geworden.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573 c Absatz 3 BGB. Wenn die Kündigung spätestens am 15. des Monats beim Vermieter eingeht, dann ist das Mietverhältnis am Ende des gleichen Monats beendet.
Für die Zeit danach müssen Sie keine Miete bezahlen.
Sie müssen aber beweisen, wann der Vermieter die Kündigung erhalten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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