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Kündigung Sportstudio Vertrag mit ärzlichem Attest

| 21. März 2007 20:58 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ist es möglich einen Sportstudiovertrag mit einem ärztlichen Attest zu kündigen, wenn sich im Vertrag folgende Formulierung befindet:
´Das Nutzungsentgeld umfasst die Mitbenutzung von der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und/oder geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Räume und Einrichtung daher nicht erforderlich.´

Das ärztliche Attest ist von einem Facharzt - Orthopäde - ausgestellt mit foldendem Wortlaut:
´ Der o.g. Patient kann auf Grund einer akuten schmerzhaften Erkrankung des Bewegungsapparates das Krafttraining nicht weiter ausführen.´
Ist dieser Wortlaut ausreichend?

21. März 2007 | 21:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

meines Erachtens ist das Attest nicht ausreichend, da nur eine akute Erkrankung attestiert wird.

Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt allerdings nur dann vor, wenn eine Erkrankung auf Dauer oder zumindest über eine längere Zeit nachgewiesen werden kann, die zur Sportunfähigkeit führt. Eine volle Sportunfähigkeit ist nicht erforderlich. Das AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1744/03 , hat aber als Mindestvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung gefordert, dass die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer konkret zu benennen ist.

Diesen Anforderungen genügt Ihr Attest nicht. Sie sollten dieses entsprechend ergänzen lassen.

Ob die Kündigung bei nachgewiesener Sportunfähigkeit berechtigt ist, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Maßgeblich wird der Schwerpunkt des Vertrages sein, wobei die zitierte Klausel jedenfalls bedenklich scheint.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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