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Kündigung Einstellvertrag

30. Juni 2020 11:12 |
Preis: 30,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Morgen,

Vor ca sechs Monaten habe ich mein Pferd in einen kleinen Vollpensionsstall gestellt. Laut Vertrag habe ich eine zwei monatige Kündigungsfrist, jegliche Vertragsänderung bedarf der Schriftform und mündliche Absprachen sind nicht zulässig.

Vor 2 Monaten habe ich ein zweites Pferd eingestellt, für welches ich einen neuen Vertrag bekommen sollte, einen Solchen habe ich allerdings nicht erhalten.

Jetzt wurde eine Preiserhöhung angekündigt, darüber hinaus haben wir Jakobskreuzkraut auf den wiesen, was nur bedingt bekämpft.

Daher habe ich beider Pferde schriftlich gekündigt und umgestellt. Nun verlangt der Stallbesitzer eine Zahlung von je zwei vollen Monatsmieten. Für das zweite Pferd soll ich, laut Besitzer, nun das selbe zahlen wie für den Wallach. Sie hätte ein Pferd im Vertrag gestrichen und zwei hingeschrieben. Vorher habe ich für das zweite Pferd allerdings weniger bezahlt da sie 24h auf einer Wiese steht.

Gibt es irgendeine Möglichkeit den Vertrag früher zu verlassen oder nicht den vollen Betrag zu zahlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für Pferd ohne Vertrag:
Grundsätzlich ist der Einstellervertrag ein Mischvertrag (ein bisschen Miete, Verwahrung und
Dienstleistungen). Dieser Vertrag ist gesetzlich nicht normiert, daher ist die Rechtsprechung hier sehr wichtig! Wenn Sie also nichts konkretes zur Kündigung in den Verträgen geregelt haben, so kann ich nur auf die Rechtsprechung verweisen - und die hat zu Ihren Gunsten entschieden: der Vertrag kann jederzeit - ohne Einhaltung einer Frist - gekündigt werden (so OLG Brandenburg, LG Ulm), die die Verwahrung im Vordergrund sehen - und die Aufhebung der Verwahrung mit Vertrag ist nicht an eine Kündigungsfrist gebunden - 695 BGB.
Die Frage wäre nur, ob das Pferd einen eigenen Vertrag bedurfte oder aber mit in den Vertrag von Pferd mit Vertrag einbezogen wurde.

Pferd mit Vertrag:
Hier haben Sie eine Kündigungsfrist vereinbart. Somit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser muss genau geprüft und dargelegt werden.

Ggf. kann eine Preiserhöhung als wichtiger Grund angesehen werden. Das wäre jedoch zu überprüfen.

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Einigen Sie sich, denn es könnte rechtlich schwierig und ggf. ein Prozess teuer werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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