in Verbindung mit einem Betreuungsvertrag (privater Kindergarten / Kinderkrippe) haben wir 2 Fragen:
1.
Wir wollen dort fristlos kündigen. Aus unserer Sicht haben wir auch ausreichend Gründe dafür. Die ordentliche Kündigungsfrist ist 3 Monate.
Ist es üblich und sinnvoll, zugleich mit der fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung auszusprechen? Geht das in einem einzigen Schreiben?
2. Ist es zulässig, dass man vor Wahrnehmung eines Probetags den Betreuungsvertrag bereits ausgefüllt und unterzeichnet haben muss?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
1.
In der Kündigungserklärung müssen Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie das außerordentliche Kündigungsrecht ausüben wollen.
Ist die Kündigungserklärung mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes unwirksam, so kann diese in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin umgewandelt werden, sofern Sie dies bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt hätten und dies auch deutlich erkennbar gewollt ist.
Sie können daher zusammen mit der fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung erklären.
2.
Hier wäre der Probetag ja völlig sinnlos, der den Eltern für die Entscheidungsfindung, ob ein Vertrag eingegangen werden soll oder nicht, dient.
Die Gewährung eines Probetages kann daher nicht von der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages abhängig gemacht werden. Das verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich