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Kratzer am Mietauto

| 11. Juni 2025 16:14 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:00

Kratzer am Mietauto

Ich habe mir ein Motorrad für einige Tage gemietet. Die Rückgabe erfolgte ohne besondere Kontrolle durch den Vermieter - km-Stand abgelesen und das war's. Eine Stunde später bekam ich eine SMS, dass am Tank ein Kratzer wäre ( ist tatsächlich so, Photos liegen vor ). Dadurch sei ein neuer Tank notwendig ( wäre eine Neulackierung auch möglich gewesen, und vermutlich billiger? ). Ich hatte den Kratzer nicht bemerkt, weiß auch nicht, wann er entstanden sein könnte. Muss ich den neuen Tank ( € 750.- ) bezahlen?

11. Juni 2025 | 16:51

Antwort

von


(1773)
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39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich sehe hier keine Haftung Ihrerseits:

1. Beweislast für Schaden und Verursachung

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür,
• dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist,
• nicht schon vorher bestand, und
• von Ihnen verursacht wurde.

Da das Fahrzeug bei Rückgabe nicht gemeinsam kontrolliert wurde und der Kratzer erst später angezeigt wurde, ist es für den Vermieter schwierig, diesen Nachweis zu führen. Das gilt insbesondere, wenn keine Protokolle erstellt wurden.



2. Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)

Selbst wenn der Schaden nachweislich während Ihrer Mietzeit entstanden ist, muss der Vermieter den Schaden wirtschaftlich sinnvoll beheben.
Ein neuer Tank wäre nur dann erstattungsfähig, wenn eine fachgerechte Neulackierung objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

In der Regel ist bei einem Kratzer am Tank eine Teillackierung oder Neulackierung technisch ausreichend und wirtschaftlich geboten. Ein Austausch ist unverhältnismäßig teuer – der Vermieter muss den wirtschaftlichsten Weg wählen.

Insgesamt wird also ein Anspruch gegen Sie sehr schwierig durchzusetzen sein.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2025 | 13:54

Gestern bekam ich Post vom Anwalt der Gegenseite, die ich hier leider nicht einkopieren kann. Es geht darum, dass der Kratzer nicht sofort bei der Übergabe entdeckt wurde, sondern ca. 1 Stunde später. Es ist so, dass ich wirklich nicht weiß, wann der Kratzer entstanden ist; andererseits kann ich nciht ausschließen, dass es während meiner Mietzeit war - evtl hat sich beim letzten Tanken ein Steinchen im Boden des Tankrucksacks verfangen und ihn verursacht. Wie dem auch sei: ich bin natürlich nciht scharf darauf, der Forderung nachzugeben - aber auch nciht scharf auf einen Rechtsstreit. Die Forderung wurde übrigens um die USt gekürzt, dafür kommt die Gebühr des Rechtsanwalts ( 167,67 € ) dazu. Was halten Sie davon, eine Abstandzahlung anzubieten, damit die Sache erledigt ist?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2025 | 14:00

….es bleibt bei dem Gesagten:

Die Beweislast für den Schaden trägt der Vermieter.
Eventuell kann dieser sich auf das Protokoll stützen.

Eine weitergehendere Beratung kann im Rahmen der Flat ohnehin nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

Bewertung des Fragestellers 11. Juni 2025 | 17:14

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