Sehr geehrter Fragesteller,
ich sehe hier keine Haftung Ihrerseits:
1. Beweislast für Schaden und Verursachung
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür,
• dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist,
• nicht schon vorher bestand, und
• von Ihnen verursacht wurde.
Da das Fahrzeug bei Rückgabe nicht gemeinsam kontrolliert wurde und der Kratzer erst später angezeigt wurde, ist es für den Vermieter schwierig, diesen Nachweis zu führen. Das gilt insbesondere, wenn keine Protokolle erstellt wurden.
⸻
2. Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)
Selbst wenn der Schaden nachweislich während Ihrer Mietzeit entstanden ist, muss der Vermieter den Schaden wirtschaftlich sinnvoll beheben.
Ein neuer Tank wäre nur dann erstattungsfähig, wenn eine fachgerechte Neulackierung objektiv nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
In der Regel ist bei einem Kratzer am Tank eine Teillackierung oder Neulackierung technisch ausreichend und wirtschaftlich geboten. Ein Austausch ist unverhältnismäßig teuer – der Vermieter muss den wirtschaftlichsten Weg wählen.
Insgesamt wird also ein Anspruch gegen Sie sehr schwierig durchzusetzen sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Gestern bekam ich Post vom Anwalt der Gegenseite, die ich hier leider nicht einkopieren kann. Es geht darum, dass der Kratzer nicht sofort bei der Übergabe entdeckt wurde, sondern ca. 1 Stunde später. Es ist so, dass ich wirklich nicht weiß, wann der Kratzer entstanden ist; andererseits kann ich nciht ausschließen, dass es während meiner Mietzeit war - evtl hat sich beim letzten Tanken ein Steinchen im Boden des Tankrucksacks verfangen und ihn verursacht. Wie dem auch sei: ich bin natürlich nciht scharf darauf, der Forderung nachzugeben - aber auch nciht scharf auf einen Rechtsstreit. Die Forderung wurde übrigens um die USt gekürzt, dafür kommt die Gebühr des Rechtsanwalts ( 167,67 € ) dazu. Was halten Sie davon, eine Abstandzahlung anzubieten, damit die Sache erledigt ist?
Mit freundlichen Grüßen
….es bleibt bei dem Gesagten:
Die Beweislast für den Schaden trägt der Vermieter.
Eventuell kann dieser sich auf das Protokoll stützen.
Eine weitergehendere Beratung kann im Rahmen der Flat ohnehin nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke