Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Krankenkasse wird betrogen - Patient ist der Verlierer

11. März 2024 23:01 |
Preis: 68,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe aufgrund eines GdB 90 aG vor 9 Monaten einen Rollstuhl mit Elektroantrieb von der Krankenkasse finanziert bekommen. Dieser ist aufgrund gesundheitlicher Schäden bei mir dringend für die Bewältigung des Alltages notwendig. Er hat eine besondere elektronische Funktion die für mich aufgrund von Unfallschäden sehr wichtig ist und den Preis nach Angaben der Krankenversicherung mehr als enorm verteuert hat. Diese Funktion ist von Anfang an fehlerhaft, ich kann sie nicht nutzen.

Das liefernde Sanitätshaus hat den Rollstuhl nach meiner Reklamation seitdem nach eigenen Angaben 5x zum Hersteller zur Reparatur eingesandt. Nach 4- 6 Wochen bekam ich den Rollstuhl zurück. Die Funktion arbeitet noch immer nicht. Sie wird durch das Aufleuchten einer roten Warnlampe als nicht funktionierend angezeigt und kurz danach abgeschaltet.
Nach Angaben der Krankenversicherung ist diese jedoch selbst nur für das Finanzieren verantwortlich. Der Rest sei ihr egal. Nur das Sanitätshaus sei für die Funktionstüchtigkeit verantwortlich. Und die Krankenversicherung lehnt jegliche Unterstützung ab.
Das Sanitätshaus jedoch sagt mir, es habe für die Reparatur den Hersteller beauftragt und dieser sagte jedes Mal die Funktion sei repariert worden. Dies stimmt aber nicht. Das Sanitätshaus sagt mir inzwischen ich wäre nur zu blöd (in Worten so formuliert) und lehnt weitere Unterstützung ab obwohl auch deren Mitarbeiter in stundenlangen Versuchen die besagte Funktion nicht aktivieren konnte.

Ich jedoch habe seit neun Monaten einen sehr teuren, nicht funktionierenden Rollstuhl, bin jedoch ohne die notwendige Funktion und ohne Unterstützung.
Auf Bewertungsportalen wird der Hersteller für zahlreiche ähnlich gelagerte Sachverhalte als sehr schlecht bewertet.
Diesem ist das jedoch offenbar egal. Die Krankenversicherungen zahlen und interessieren sich nicht dafür ob die bezahlten Dinge funktionieren. Sind diese Funktionen einmal zugelassen, bezahlt die Krankenversicherung und hinterfragt niemals ob diese Dinge funktionsfähig sind. Für den Hersteller die berühmte "eierlegende Woll-Milch-Sau" ohne das man sich um das tatsächliche "Arbeiten" jedwede Sorgen machen muss.
Ich bin verzweifelt und mein gesundheitlicher Zustand, mein Alltag und die Beweglichkeit werden ständig schlechter weil es offenbar keinen Weg zur Abhilfe gibt?

11. März 2024 | 23:46

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Situation ist in der Tat sehr bedauerlich und ich kann Ihre Frustration verstehen. Es ist wichtig zu betonen, dass Sie als Verbraucher Rechte haben. In Ihrem Fall haben Sie einen Anspruch auf ein funktionierendes Produkt, für das Sie bzw. Ihre Krankenkasse bezahlt haben.

Nach § 439 BGB haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist. Das bedeutet, dass der Verkäufer (in diesem Fall das Sanitätshaus) verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Da das Sanitätshaus bereits mehrere erfolglose Reparaturversuche unternommen hat, könnten Sie nun die Lieferung eines neuen, mangelfreien Rollstuhls verlangen oder von Kaufvertrag zurücktreten und einen neuen Anbieter suchen.

Sollte das Sanitätshaus sich weiterhin weigern, Ihnen zu helfen, sollten Sie einen Anwalt einschalten und rechtliche Schritte einleiten.

Sie könnten auch versuchen, die Krankenkasse erneut zu kontaktieren und auf Ihre Situation aufmerksam zu machen. Aber es ist schon richtig, dass die Krankenkasse in erster Linie für die Finanzierung zuständig ist. Echte Hilfe ist daher von dieser Seite nicht zu erwarten.

Ich empfehle Ihnen daher, mit anwaltliche Hilfe die Gewährleistungsrechte Gegen das Sanitätshaus geltend zu machen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

(874)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER