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Krankenkasse Schulden

| 15. August 2022 02:48 |
Preis: 60,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Hallo, ich war bis 31.01.2019 selbständig. Hatte schweren Zeiten damals und konnte ca. 16 Monaten die kv Beiträge für mich persönlich nicht bezahlen. Also ich war gesetzlich freiwillig versichert bei Dak. Hatte mehrere Mahnungen schreiben usw von der Dak bekommen. Sogar 2 mal vollstrecker war zu Hause. Gab es ja nicht zu nehmen so sind die gegangen. letzte schreiben habe ich letzt Jahr Juni bekommen von der Dak. Seit 01.11.2021 bin ich wieder selbstständig. Und bin als Hartz IV Empfänger, bezahle ich kein Beiträge.

meine Fragen : werden diesen Beiträge von damals also vor Januar 2019 verjährt oder gelöscht? Oder wie kann ich vorgehen. Obwohl das Grund schuld knapp 10.000 Euro war, ist mittlerweile über 25.000 Euro geworden. Was kann ich tun? Was können Sie mir empfehlen damit ich das ganze hinter mir habe.

Vielen Dank.

15. August 2022 | 05:35

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Forderung der DAK ist nicht verjährt oder einfach gelöscht.

Da Sie schreiben, dass bei Ihnen auch schon vollstreckt wurde, gibt es einen Bescheid, der offensichtlich rechtkräftig ist. Das ist das Entscheidende und dann kann die Krankenkasse auch weiter das Geld von Ihnen fordern. Ist ein Bescheid bestandskräftig geworden, kann die KK daraus auch vollstrecken.

Sie sollten zunächst die Höhe der Forderung prüfen lassen. Gegen die Hauptforderunge werden Sie nicht mehr vorgehen können. Aber wenn sich herausstellen sollte, dass diese bereits fehlerhaft ist, haben Sie noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dann wird die DAK die Höhe nochmals prüfen.

Zudem kann geprüft werden, wie die Erhöhung um über 15.000,00 € zustande kommt. Es fallen natürlich Säumniszuschläge an. Ob sich dann allerdings auch diese Erhöhung damit erklären lässt, ist zu klären.

Deswegen sollten Sie zunächst die derzeitige Forderungshöhe prüfen lassen. Haben Sie keine aktuelle Forderungsaufstellung der DAK, fordern Sie diese an und suchen damit einen Rechtsanwalt vor Ort auf, damit dieser diese prüft.

Wenden Sie sich dann an die DAK, um eine Regelung zu finden. Es kann durchaus eine Reduzierung möglich sein, aber auch eine Ratenzahlung, die natürlich Ihre derzeitige wirtschaftliche Situation berücksichtigen muss.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 22. August 2024 | 13:18

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