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Kostenpauschale

21. Februar 2006 18:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Im Dez.97 wurde durch unseren Rechtsanwalt bei einem Anlagebetrugsverfahren ein Versäumnisurteil und ein Kostenfestsetzungsbeschluß erwirkt.
Im Feb. 2006 wollten wir den Versuch starten, unser Geld einzutreiben.
Dabei mußten wir feststellen, daß unser RA die Originale von obengenannten Beschlüssen ohne unser Wissen einbehalten hat, und uns nur Kopien zugesandt hat.
Nachdem wir die Originale angefordert hatten, will er für die Aufbewahrung eine Kostenpauschale von 20€ + MwSt, für Post, die er uns vorenthalten hat und die doch uns gehört, oder?
Ist die Kostenpauschale rechtmäßig?
Durfte er die Originalbeschlüsse einbehalten, ohne uns darüber zu informieren?

21. Februar 2006 | 18:29

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus meiner Sicht ist die Berechnung der Pauschale nicht möglich, wenn Sie das Verfahren komplett bezahlt wurde. Denn in der alten Rechnung wird auch eine Auslagenpauschale berechnet worden sein. Diese deckt dann den Schriftverkehr inkl. Übersendung der Originale ab.

Sie sollten daher den Anwalt schriftlich auffordern, die Original herauszugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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