Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier wäre eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage nebst Eilantrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung der richtige Weg. Diese müsste bei dem Gericht eingereicht werden, das auch den Titel erlassen hat, mit dem gepfändet wurde.
Sie können versuchen, sich diesbezüglich an die Rechtsantragstelle ihres örtlichen Amtsgericht zu wenden unter Vorlage des Zahlungsbeleges. Da es aber um eine komplexe rechtliche Sache geht, ist er der Weg zu einem örtlichen Anwalt zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
22. Februar 2024
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13:51
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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