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Kleingarten Verein / Pacht / Kündigung  - Ablöse Summe festlegen (Verkaufspreis)

| 9. August 2021 12:21 |
Preis: 32,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Zusammenfassung

Kann ein Kleingartenverein bei Kündigung des Pachtvertrags die Teilung des Grundstücks und den Verkaufspreis für die Gartenlaube bestimmen?

Wenn dem Verein das Grundstück gehört, kann er entscheiden, wie groß die zu verpachtenden Parzellen sein sollen und mit wem er neue Pachtverträge abschließt. Der Verein hat das letzte Wort bei der Vergabe der Parzellen. [Bei den Aufbauten wie der Gartenlaube können Sie mit potenziellen Nachpächtern über den Preis verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, müssen Sie Ihre Einbauten entfernen.

Hallo,

 

Kleingarten Verein / Pacht / Kündigung  - Ablöse Summe festlegen (Verkaufspreis)

 

meine Fragen die sich aus dem folgenden Text (Beschreibung) ergeben

1.       Kann der Verein einfach festlegen, dass das Grundstück geteilt wird und ich nur 200m2 anbieten kann, ohne Entschädigung?

2.       Kann mir die Ablösesumme vorgeschrieben werden? Muss ich die Schätzung des Vereins akzeptieren und diesen zu dem Preis dann anbieten?

3.       Kann der Verein Pächter auf einer Warteliste bevorzugen, die meinen Garten dann für den vom Verein genannten Schätzwert kaufen können?

4.       Wenn wir keine Lösung finden, kann mich der Verein zwingen, das Gartenhaus abzureisen?

5.       Kann ich meinen Garten/Haus auf dem Markt (ebaykleinanzeigen) anbieten und muss der Verein dann die Interessenten akzeptieren

Oder kann der Verein alle Interessenten ablehnen (da ich denke 6000 Euro sind realistisch)

 

6.       Wenn der Verein wusste, dass ich damals zu viel bezahlt habe, warum haben die die Ausschreibung mit 6500 Euro VB ausgehangen?

Ist es dann Täuschung? Wissentlich ?

 

Beschreibung:

Ich habe einen Kleingarten (seit Mai 2020) gepachtet. In einer Kleingartenanlage(Dauerkleingartenanlage Hugo-Post) (Verein) in Forchheim (Bayern)

Dieser Garten hat insgesamt 400 m2 Fläche und darauf steht eine Gartenlaube mit ca. 24 m2 und eine überdachte Fläche mit 10m2.

Ich hatte damals Ablöse von 4500 Euro gezahlt. Ausgeschrieben war der Garten damals mit 6500 Euro VB.

Dieser war in keinem guten Zustand und viel zu machen und jede Menge Müll zu beseitigen.

 

Ich hatte soweit alles gemacht und es schaute wieder ordentlich aus.

Es war in dem Garten so gut wie keine kleingärtnerische Nutzung.

Nun habe ich da etwas mehr gemacht, aber nicht die geforderten 1/3.

 

Ich habe nun die Kündigung ausgesprochen bekommen, aufgrund dessen, dass ich den Mangel,

zu viel Unkraut, nicht fristgerecht abgestellt habe.

Das Unkraut war nur auf den Beeten, und nicht so wild. Also ob es wirklich Unkraut ist oder eben nutzlose Pflanzen,…?

 

Jetzt will ich den Garten weiter geben/verkaufen und wollte die Ablöse festlegen und mit 6900 Euro VB angeben.

Dies habe ich dem Vorstand so mitgeteilt. Dies lehnt der Vorstand ab.

 

Nun teilte mir diese mündlich mit, dass nun ein Wertgutachten / Schätzung vom Verein erfolgt und

Ich mich danach zu richten habe. Ich kann nur den Preis verlangen, den der Verein in Ihrer Schätzung nennen werden!

Dazu haben Sie noch gesagt, das nun der Garten geteilt wird.

Aus dem 400 m2 sollen 2 Stück mit 200 m2 werden.

Der Garten hat einen Wasseranschluss und Strom durch Solar.

 

Da habe ich gemeint, das dies doch den Preis massiv beeinflusst und ungerecht ist.

Die Antwort war, dass dies keinen Einfluss auf den Preis hat, da nur die Laube,… den Preis ausmacht.

Die Fläche ist völlig egal und hat keinerlei Einfluss. Das sehe ich nicht so.

 

Natürlich zahle ich nur eine Pacht für die Fläche und habe diese nicht gekauft, allerdings ist es doch

eine andere Nachfrage und eine anderes Angebot. Somit habe ich das Problem und soll auf mich ausgelagert werden.

Ich habe gesagt, dass der Verein dann den Garten zurücknehmen soll und mir mein Geld auszahlen und das dann selber regeln.

Dies wollen Sie aber nicht und es mir anlasten.

Zudem haben Sie gemeint, dass ich damals viel zu viel für den Garten bezahlt habe und mich über den Tisch habe ziehen lassen.

Also das fand ich extrem mies, da der Preis offiziell so im Kleingartenverein ausgeschrieben wurde.

 

Damals haben die kein Wertgutachten / keine Schätzung vorgenommen.

Seit diesem Jahr will das der Verein machen und hat abgelehnt, meine 6900 Euro VB auszuweisen.

Zudem haben Sie angedeutet, das Sie den Garten auf 3000 Euro oder so schätzen,

aber Sie eben noch offiziell die Schätzung vornehmen müssen.

Ein Termin dazu ist angesetzt und ich möchte gerne im Vorfeld meine Möglichkeiten wissen.
 

Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu 1. Wenn dem Verein das Grundstück gehört, kann er auch entscheiden, ob er 400 m2 oder 200 m2 neu verpachtet. Hier gilt, dass was der Verein in seine Satzung geschrieben hat.

Zu 3. Der Verein kann entscheiden, mit wem er den neuen Pachtvertrag abschließt. Er kann auch an einen von der Warteliste verpachten.

Zu 5. Wenn Ihr Haus nicht fest mit dem Boden verbunden ist, können Sie dies jemanden anbieten, der es abbaut und woanders wieder aufbaut. Die Entscheidung an wen der Verein was verpachtet, liegt jedoch beim Verein.

Zu 2. Wenn der Verein einen Pachtvertrag geschlossen hat, können Sie mit dem Pächter darüber verhandeln, ob er Ihre Anbauten übernimmt, und gegebenenfalls zu welchem Preis.

Zu 4. Wenn keine andere Einigung gefunden wird, müssen Sie Ihre Einbauten wieder entfernen.

Zu 6. Der Verein hatte damals entschieden, Ihnen den Garten zu verpachten. Was Sie mit Ihrem Vorpächter vereinbart haben, war die Angelegenheit von Ihnen und Ihrem Vormieter. Da hat sich der Verein zurecht nicht eingemischt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 9. August 2021 | 16:11

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zu diesen habe ich ein paar Rückfragen, da sich diese aus meiner Sciht etwas Widersprechen.

Da Ihre Antwort zu Nr. 6 alles andere aufheben würde.

 

Es geht mir generell um den Preis / die Ablösesumme des Garten. Dies steht an erster Stelle.

Bekomme ich mein Geld zurück oder eventuell mehr, da die Nachfrage gestiegen ist und der Garten in einem besseren Zustand ist.

Oder muss ich den Garten zu dem Preis verkaufen / Ablöse akzeptieren, die der Verein nun festlegen will.

(Ich nehme in diesem Fall erstmals 3000 Euro an und hätte somit mindestens 1500 Euro Verlust zu meiner Leistung und meinen Veränderungen)

 

 

 

Muss ich den Verein die Schätzung machen lassen und die Schätzung (Ablösesumme) vom Verein akzeptieren???

 

 

 

So wurde es mir mündlich vom Vorstand gesagt, dass es nun so abläuft, allerdings steht das im Widerspruch zur Vereins Satzung und zur Vereins Hompage.

Wenn ich der Schätzung zustimme und den Termin wahrnehmen, ist dies dann verbindlich?  GANZ WICHTIG!

 

 

In der Satzung steht:

Die Abfindung der Gartenlaube und alle sonstigen eingebrachten Sachen (Plattenwege, Zäune, Einfassungen und dergleichen) sind zwischen dem Pächter und dem Neupächter,

eventuelle durch einen amtlichen Schätzer, selbst zu regeln.

 

Der Garten wird durch die Vorstandschaft an die vorgemerkten Mitglieder neu vergeben.

Sollte unter den vorgemerkten Mitgliedern kein Interessent zur Ablösung der Gartenlaube sein,

kann der ausgeschiedene Gartenfreund von sich aus einen Ablöser bringen, der dann mit sofortiger Wirkung Mitglied des Vereins wird.

 

Kommt trotzdem keine Einigung über die Ablösesumme zustande, so ist der Pächter zur Wiederherstellung des früheren Zustandes auf seine Kosten bis zum Ende des Gartenjahres verpflichtet.

 

Auf der Hompage des Vereins steht groß:

Ablöse: In den meisten Gärten steht eine Gartenlaube oder ein Geräteschuppen.

Die Gartengeräte können oft vom Vorpächter mit übernommen werden.

Die Ablösesumme (für die gesamte Parzelle) wird vom Vorpächter gestellt und betrifft den Verein nicht.

 

 

 

Zu 1. Das Grundstück gehört der Stadt Forchheim und nicht dem Verein. Es ist nur gepachtet.

         Ich pachte es auch nur. Der Verein hat insgesamt über 30000m2 und  will aus meinem 400m2 Kleingarten, zwei Kleingärten machen zu je 200 m2.

        Also mein Garten soll in Zukunft geteilt werden und ich soll somit offiziell 200m2 anbieten mit meiner Gartenlaube anstatt der vorherigen 400 m2.

 

       In der Satzung steht dazu nix und verpachtet werden sollen später eben 2x200 m2 anstatt der einmal 400 m2. Die Fläche soll nicht reduziert werden,

     aber eben geteilt und somit können nun 2 neue Pächter das Land Pachten anstatt einem.

 

     Was gilt somit, da in der Satzung nix zu diesem Punkt geschrieben wurde.

 

    Dies stellt eine komplette Änderung und Eingriff in mein Angebot dar, da es somit ein völlig anderer Garten wird und die Nutzung wesentlich schlechter sein wird.

   Ich habe 400 m2 gepachtet. Wenn der Verein eine solche Änderung machen möchte, sollte doch der Verein das intern regeln anstatt mir das aufzudrücken.



Zu 3. Ja das kann der Verein, allerdings zu welchem Preis? Die Satzung gibt dem Verein das Recht dazu. Mir geht es darum, welcher Preis von mir akzeptiert werden muss.

Zu 5. Das Haus ist fest verbunden mit dem Boden und das kommt nicht in Frage, abbauen und woanders aufbauen.

         Ist das Vorkaufsrecht der Interessenten auf der Warteliste rechtens, wenn diese nur die Ablöse zahlen die auf der Schätzung vom Verein basiert? (angenommen 3000 Euro)

         Da der aktuelle Marktpreis / wert um die 6000 Euro wäre und mir somit unter Umständen 3000 Euro entgehen würden / ich verlieren würde.


Zu 2. Meine Frage war: Muss ich die Schätzung des Vereins akzeptieren und die Ablösesumme, welche der Verein festlegen will, und meinen Garten zu dem Preis dann anbieten?

          Der Verein will das Gartenhaus bewerten und alles was so im Garten ist und dann eine Ablösesumme festlegen…

         So haben Sie es mir mündlich gesagt. Ist das rechtens? Ist das möglich?

         Nach Aussage des Vereins, wird es dann kein Verhandlungspreis, sondern mehr oder weniger Festpreis.

         Der Verein will die Ablöse festlegen und das unabhängig von der Nachfrage!

         Ich hatte als erstes 6900 Euro angeboten als VB, da damals 6500  Euro VB war und Inflation + meine Arbeit, Verbesserung,…

        Haben Sie abgelehnt. Dann hatte ich 4900 Euro VB vorgeschlagen, was ebenfalls abgelehnt wurde.

        Wenn der Verein meine Festlegung der Ablösesumme ablehnt , dann schreibt mir der Verein praktisch die Ablösesumme vor.

Zu 4. Ich habe das Gartenhaus so übernommen. Das steht schon über 30 Jahre dort…

         Oder länger. Es ist alt und somit sollte es doch Bestandsschutz haben?

         Mich zum Abriss zu zwingen, wäre doch Erpressung, das ich den Garten(Haus) unter Wert verkaufe.

Zu 6. Sie schreiben das sich der Verein zurecht nicht eingemischt hatte.

     Nun will sich der Verein einmischen und mir verbindlich eine Ablösesumme vorschreiben.

     Wieso geht das nun und warum war das vorher rechtlich nicht möglich und nun ist es möglich?

 

    Welche Möglichkeiten gibt es? Da ich ja fragte, ob der Verein das alles zurück nimmt und mir 4500 Euro zahlt.

    Oder eine Entschädigung, falls die den Garten 3000 Euro schätzen und somit mindestens 1500 Euro Entschädigung.

 

  Ist es dann Täuschung vom Verein gewesen? Wissentlich ? Da der Vorstand nun behauptet, ich habe damals zu viel für den Garten bezahlt

Und hat aber zugestimmt, diesen mit 6500 Euro VB offiziell auszuschreiben (Im Schaukasten und auf der Vereins Hompage).

Der Vorstand war damals der gleiche wie heute. Nur heute will man mir den Preis vorschreiben!

Ich vermute, dass es Interessenten gibt, an die mein Garten aufgeteilt werden soll.

Und das zu einem Schnäppchen Preis.

Ich bin damit nicht einverstanden und würde dann dementsprechend dagegen klagen, sollte sich keine Lösung abzeichnen.

Wäre eine Klage erfolgsversprechend oder wird vermutlich zu Gunsten des Vereins entschieden,

da der Gerichtsstand in Forchheim ist und  die Kleingartenanlage schon über 100 Jahre besteht?



Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. August 2021 | 16:24

Sehr geehrter Fragesteller,

der Verein entscheidet, an wen er verpachtet und legt die Höhe der Pacht fest. Der Verein kann auch entscheiden, ob er 1 * 400 m2 oder 2 * 200 m2 verpachtet.

Die Höhe der Ablöse müssen Sie mit dem Pächter regeln, an den der Verein verpachtet und wenn Sie sich mit diesem nicht einigen können, dann müssen Sie Ihre Sachen vom Grundstück entfernen. Der Verein hat nach dem geschilderten Sachverhalt nicht getäuscht, sondern sich nur nicht in die Verhandlungen zwischen Ihnen und dem früheren Pächter eingemischt.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 9. August 2021 | 17:11

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

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Hallo, leider empfinde ich, dass nicht ausreichend auf meine Fragen / Schilderungen eingegangen wurde und nur der Text grob überflogen wurde.

Der Verein will mir die Ablöse vorschreiben , also den Preis festlegen, für den das Gartenhaus verkauft werden soll. Ist das rechtens...Beschreibung war ziemlich ausführlich.

Das der Verein die Pacht festlegt, war klar und zu keiner Zeit in Frage gestellt wurden.

Es geht darum, dass ich 400m2 gepachtet habe und plötzlich soll ich ein Angebot ausschreiben mit der Hälfte. Das ändert den Preis. In der Satzung ist dazu nix festgelegt. Erst wird geschrieben, es geht nach Satzung und dann steht nix in der Satzung... und es geht plötzlich doch....

Also die Antworten sind nicht passend auf meine Fragen, sondern vielmehr allgemein gehalten.

Ich denke mein Text wurde einfach nur überflogen.
Leider. Es kommt mir so vor, als würde nur das leichte beantwortet und das was sowieso klar ist... aber nicht auf meins speziell eingegangen. Schad

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