Sehr geehrter Fragensteller,
es kommt immer auf die konkrete Art des "grenz überschreitenden Verhaltens" an. Bitte schildern Sie dieses im Detail über die Nachfragefunktion. Man kann grob vereinfachend sagen, dass je krasser das Verhalten ist, desto mehr auch darüber geredet werden darf.
Ansonsten:
1) Kommt auf die Schwere des Verstoßes / der Verstöße an.
2) Das dürfte hingegen schon deutlicher gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wie bei fehlenden Belehrungen gegen die DSGVO verstoßen.
3) Sicher kann auch der Vorstand allein schwerwiegende Verstöße ohne Rücksprache mit dem Fachpersonal ahnden.
4) Man kann immer im einstweiligen Rechtsschutz beim Amtsgericht vorgehen und / oder Schadensersatz / Schmerzensgeld geltend machen.
5) Möglich ja. Passieren wird oft von beiden Stellen aus nicht viel.
Anwaltszwang besteht in den Angelegenheiten nicht, weil die Sache in der Regel wegen des Streitwerts beim Amtsgericht ausgetragen würde.
Schildern Sie über die Nachfragefunktion bitte mehr Details zum Sachverhalt. Ich komme dann zeitnah auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Hallo Herr Saeger,
Die Grenzüberschreitung waren
1. ein doktorspiel mit einem anderen Kind bei dem evtl geschlechtsteile berührt wurden.
2. ein kind eines anderen geschlechts wurde auf die Toilette gefolgt und unter der Tür geguckt
3. festhalten eines Kindes während ein drittes dem Kind die Hose herunterzog
Alle Fälle sind wie gesagt durch Kinderaussagen zusammengetragen, und unserem Kind wurde ebenfalls die Hose heruntergezogen und auf die Toilette gefolgt, diese Dynamik scheint es in der Kita vor ca 6-10 Monaten gegeben zu haben ohne dass sie von den Erziehern bemerkt wurde.
Würden sie uns dazu raten gegen die Beurlaubung und datenschutzverletzubg vorzugehen und was sollten wir fordern?
Sehr geehrter Fragensteller,
wenn Sie ernsthaft in die Kita zurückwollen, würde ich kein Fass wegen des Datenschutzes aufmachen. Denn dann wird die Kita bei 90 % der Gerichte ohne Probleme eine ordentliche Kündigung durchziehen.
Sicher ingesamt altersbezogene Vorgänge, bei denen es vor allem auf die Art der Berührungen und das begleitende Maß der köperlichen / psychischen Kraft / Gewalt geht. Das Spektrum kann da von spielerisch zu viel weitgehenderen Dingen reichen.
An Ihrer Stelle würde ich mich bei Interesse an einer Rückkehr auf den Vorgang und eine Sachlösung zwecks Vermeidung des Verhaltens selbst konzentrieren.
Die datenschutzrechtlichen Aspekte kann man noch Jahre später klären und sie intensivieren derzeit den Streit nur ohne ein echter Hebel zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger