Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Rollenspiel unter Erwachsenen ist auch dann nicht strafbar, wenn einer der Teilnehmer in die Rolle eines Kindes schlüpft.
Dadurch, dass Ihnen jemand unaufgefordert echte Fotos oder Videos zusendet, machen Sie sich nicht strafbar. Denn es fehlt bei Ihnen am Vorsatz. Derjenige, der Ihnen diese Bilder zugesendet hat, hat sich strafbar gemacht.
Sie hätten sich dann strafbar gemacht, wenn Sie die Machwerke konsumiert oder behalten hätten, nachdem Sie gemerkt haben, dass es echte Kinderpornografie ist.
Wenn Sie die Bilder nicht runtergeladen, beziehungsweise sofort gelöscht haben, nachdem Ihnen diese unaufgefordert zugeschickt wurden, haben Sie sich richtig verhalten, also nicht strafbar gemacht.
Sie sollten sich trotzdem bei der Polizei melden und als Zeuge zur Verfügung stellen, damit das pädophile Stück Dreck, das diese Bilder versendet, identifiziert und unschädlich gemacht werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Verstehe,also solang meinerseits keine Bildmaterial verschickt wurde, ist es nicht strafbar?
Solange Ihrerseits kein Bildmaterial verschickt wurde, Sie niemanden aufgefordert haben Ihnen Bildmaterial zu schicken und Sie unaufgefordert zugeschicktes Bildmaterial nicht behalten sondern unverzüglich gelöscht haben, ist es nicht strafbar.