Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gegen die finanzierende Bank haben Sie nach Erfüllung des Ratenkredites einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an dem Kfz.
Hierzu gehört auch die Herausgabe des Kfz-Briefes. Da Sie den Brief von der Bank nicht erhalten haben, haben Sie grundsätzlich weiterhin den Anspruch auf Herausgabe des Briefes gegen die Bank.
Allerdings wird nach Ihrer Schilderung die Herausgabe jedenfalls daran scheitern, dass der Brief verloren gegangen ist. Eine nochmalige Zusendung des Briefes ist nicht möglich, da der Brief grundsätzlich nur einmal existiert.
Es muss daher ein Ersatzbrief beantragt werden - ggf. meint das die Bank mit dem Erfordernis zusätzlicher Angaben, damit eine "Nachforschung" möglich ist.
Einen Ersatz-Kfz-Brief kann man bei der zuständigen Zulassungsbehörde u.a. dann beantragen, wenn die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) "in Verlust geraten ist".
Erforderlich ist hierzu, dass der Fahrzeughalter grundsätzlich persönlich in der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung abgibt über den Verlust. Eine Vertretung durch Dritte ist in diesem Fall nicht möglich. Ferner muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) vorgelegt werden; der Fahrzeugschein muss ebenfalls vorgelegt werden.
Da der Wagen finanziert gewesen ist, muss auch eine Bescheinigung der Bank vorgelegt werden, dass der Kfz-Brief nicht mehr dort vorhanden ist.
Der günstigste und vermutlich einfachste Weg ohne Streit ist daher die Beantragung eines neuen Kfz-Briefes bei der Zulassungsstelle, wo das Kfz zugelassen ist.
Hierzu sollten Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen, damit eine entsprechende Erklärung der Bank vorgelegt werden kann. Es dürfte zu vermuten sein, dass die Bank eine solche Erklärung ohne Weiteres ausstellen kann, so dass Sie mit den o.g. Unterlagen einen Ersatz-Brief beantragen können.
Hierbei müssen Sie allerdings mit einer Bearbeitungszeit (sog. Aufbietungsverfahren wegen des Verlustes des Dokumentes) von 6-8 Wochen rechnen. Nähere Auskünfte können Sie aber sicherlich durch einen Anruf bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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