Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Schwiegermutter hat vor 2 Jahren ein Haus mit Grundstück im Rahmen einer Schenkung erhalten. Nun ist der Erblasser verstorben und die Erben haben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auf den Schenkungswert. Diesen Anspruch würden wir gerne durch einen Verkauf gegen Leibrente OHNE Wohnrecht umgehen. Ist dies rechtlich zulässig und muss es per Definition eine Leibrente oder kann es auch eine Zeitrente sein?Hier würde ich mich über eine fundierte Rückmeldung freuen. MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob dies möglich ist, hängt vor allem davon ab, ob der Pflichtteilsberechtigte damit einverstanden ist. Sein Pflichtteilsergänzungsanspruch wird danach berechnet, welchen Wert das Grundstück zum Zeitpunkt der Schenkung hatte.
Wenn der Pflichtteilberechtigte damit einverstanden ist, dass er statt eines einmaligen Betrages eine regelmäßige Rentenzahlung bekommt, geht das.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller12. März 2024 | 05:38
Sehr geehrter Herr RA Müller, vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch war meine Fragestellung eine andere. Die Beschenkte möchte den Pflichtteil umgehen und auch Ergänzungsansprüche vermeiden. Hierzu können einzelne Vermögensgegenstände – beispielsweise die Immobilie – gegen eine sogenannte Leibrente verkauft werden.
Die Leibrente muss in regelmäßig wiederholten Abständen und auf Lebenszeit des Verkäufers geleistet werden. Weil die Immobilie nicht verschenkt, sondern verkauft wurde, entstehen für Pflichtteilsberechtigte keine Ergänzungsansprüche. Aufgrund des Alters der Verkäuferin war die Frage, ob rechtlich/gesetzlich auch eine Zeitrente möglich ist z.B. auf 25 Jahre, statt lebenslange Leibrente? Ich bitte erneut um ihre Antwort und bedanke mich für ihre Bemühungen. MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. März 2024 | 08:38
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist bereits durch die Schenkung und den Tod des Erblassers entstanden.
Er kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Beschenkte das Grundstück verkauft.