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Kauf von Beschlagnamten Spielen.

| 26. Dezember 2022 09:40 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Es geht um Spiele die Beschlagnamt worden sind und unter den Paragraphen § 131 StBG Gewaltdarstellung fallen. Darf ich als Erwachsener solche Spiele in Deutschland kaufen. Ein Beispiel: ein Händler aus Deutschland bietet ein Beschlagnamtes Spiel auf ebay an. Darf ich es dann legal kaufen für den eigengebrauch, oder mache ich mich als Käufer strafbar?

26. Dezember 2022 | 12:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, Spiele zu besitzen oder zu verbreiten, die unter den Paragraphen § 131 StGB als Gewaltdarstellung eingestuft werden. Dies gilt auch für Erwachsene. Wenn Sie ein solches Spiel auf eBay oder anderswo kaufen, machen Sie sich als Käufer strafbar und riskieren eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Oftmals wissen die Händler nicht, dass dies strafbar ist oder verkaufen aus dem Ausland heraus und sind sich der Rechtslage in Deutschland nicht bewusst.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Ich wünsche Ihnen noch schöne Feiertage.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. Dezember 2022 | 14:04

Entschuldigung könnte es sein das sie sich verlesen haben, denn eigentlich wird im Paragraphen 131 erwähnt das der Verkauf und somit die Verbreitung strafbar ist..der Kauf und der Besitz aber nicht..Bitte schauen sie nochmal nach..Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Dezember 2022 | 14:54

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

Ja dies ist ebenfalls nicht erlaubt wegen § 131 Abs 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB. Es geht dabei um das beziehen, was dem Besitz vorausgeht, wenn man es kauft. Würde es verschenkt werden, wäre dies anders.

Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. Dezember 2022 | 19:34

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Der wichtigste Teil im Paragraphen wurde falsch verstanden, und somit falsche Auskunft gegeben. Ein anderer Anwalt konnte die gleiche Frage richtig beantworten.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Dezember 2022
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Der wichtigste Teil im Paragraphen wurde falsch verstanden, und somit falsche Auskunft gegeben. Ein anderer Anwalt konnte die gleiche Frage richtig beantworten.


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