Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für die gestellte Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
1.) Bei ihrer Frage bzgl. des Versandes rezeptpflichtiger Medikamente kommt es in erster Linie darauf an, welches Präaparat Sie verschrieben und versendet bekommen möchten. Grundsätzlich dürften Sie von einem seriösen Unternehmen niemals süchtigmachende Medikamente oder Betäubungsmittel erhalten. Zudem muss das Medikament auch in Deutschland zugelassen sein. Aber auch bei anderen Medikamenten rate ich bei Erstellen einer Online-Diagnose zur äußersten Vorsicht.
2.) Zollkontrollen innerhalb der EU finden, wenn überhaupt, nur noch stichprobenartig statt (Stichwort "Zollfreiheit"). Relevant werden dürfte dies jedoch nur für Gewerbetreibende und nicht für Privatkäufer zum eigenen Gebrauch in geringen Mengen. Ein Bezug dürfte somit unproblematisch sein, sofern der ausländischen Versandapotheke ein gültiges Rezept vorliegt. Sofern kein Absender angegeben ist, kann der Zoll eine Kontrolle vornehmen. Er kann die Medikamente beschlagnahmen, Sie ggf. zur Rücksendung auffordern oder auch Ihre Zustimmung zur Vernichtung verlangen.
3.) Straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen aus dem Bereich des Arzneimittelabgaberechts sehen die §§ 95 ff. AMG
vor. Diese zielen in erster Linie auf Straftaten im Bereich der Medikamentenabgabe ab sowie auf den Missbrauch. Einen konkreten Verstoß kann ich aufgrund Ihres geschilderten Sachverhalts nicht feststellen. Wie gesagt würden die Medikamente im Zweifel zurückgeschickt oder vernichtet werden.
4.) Bzgl. der Frage zu dem Referendariatsplatz: Sie müssen versichern, dass Sie straffrei sind. Nach dem Vorgenannten dürfte ein Strafverfahren auch nicht zu erwarten sein, so dass einer Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst nichts im Wege stehen dürfte. Ordnungswidrigkeiten sind zudem niemals ein Einstellungshindernis.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhalts eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist, da weitere Angaben notwendig wären. Ich hoffe jedoch, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte und stehe natürlich für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
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