wir kaufen aktuell ein Gartengrundstück/landwirtschaftliches Grundstück welches mit Bäumen bepflanzt ist und sonst nur Rasenfläche bietet mit einer Größe von ca. 1000qm in Hessen, dieses ist bebaut mit einem genehmigungsfreien Gartenhaus.
Wir sind Privatpersonen, keine Landwirte. Wir warten nun auf die Genehmigung des Grundstückverkehrsgesetzes, da es sich um bebauten Grund handelt wurde dieses angefordert. Wie sehen Sie hier die Chancen, dass dies positiv entschieden wird ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) in Hessen sind die Chancen auf Zustimmung in Ihrem Fall grundsätzlich gut, insbesondere wenn folgende Punkte erfüllt sind:
1. Grundstücksgröße unter 2 ha:
Da Ihr Grundstück ca. 1000 m² groß ist, fällt es klar unter die gesetzlich festgelegte Bagatellgrenze (§ 7 GrdstVG). Eine Versagung ist hier nur ausnahmsweise möglich.
2. Keine landwirtschaftliche Nutzung im engeren Sinn:
Wenn das Grundstück nicht zur Ausübung eines landwirtschaftlichen Betriebs dient oder dienen soll (z. B. Ackerbau, Tierhaltung), sondern als Freizeitgarten oder Erholungsfläche genutzt wird, ist eine Untersagung nicht zu erwarten.
3. Gartenhaus genehmigungsfrei:
Das vorhandene Gartenhaus ändert daran grundsätzlich nichts, sofern es sich nicht um eine baurechtswidrige oder dauerhaft bewohnbare Anlage handelt.
Fazit:
Sofern keine besonderen Umstände vorliegen (z. B. Zweckentfremdung, massive Umgehung landwirtschaftlicher Nutzung), sind die Chancen auf Genehmigung sehr hoch. In der Praxis werden Grundstücke dieser Art fast immer genehmigt, wenn sie an Privatpersonen veräußert werden, die das Grundstück nicht landwirtschaftlich nutzen wollen.