Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
Ein generelles Recht dazu, sich von einem wirksam abgeschlossenen Vertrag zu lösen, gibt es nicht. Sowohl der von Ihnen genannte Widerruf als auch der ebenfalls in Betracht kommende Rücktritt, bzw. das Recht hierzu, müssen entweder explizit vertraglich vorgesehen sein, oder sich aus den bestimmte Situationen regelnden gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
Gerade die gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsmöglichkeiten sind jedoch bestimmte Voraussetzungen geknüpft, so etwa an das Vorliegen einer bestimmten Vertragssituation (etwa Fernabsatz oder Haustürgeschäft für einen Widerruf) oder einer bestimmten Sachlage (etwa Mangel oder Nichterfüllung für den Rücktritt). Diesbezüglich bietet Ihre Sachverhaltsschilderung jedoch keine Anhaltspunkte.
In Betracht kommt zusätzlich noch die Anfechtung, wenn Sie bei Abschluss des Kaufvertrages einem Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft des Grundstückes befunden haben oder eine dahingehende Willenserklärung gar nicht abgeben wollten.
Ob und welche Möglichkeiten in Ihrem Fall in Betracht kommen, ist anhand der zur Verfügung stehenden Informationen nicht abzuschätzen. Es sind hierfür sowohl die Umstände des Zustandekommens des Vertrages als auch dessen Inhalt, insbesondere aber auch die Motivation für Ihren Wunsch, sich vom Vertrag zu lösen, genau zu überprüfen.
Gibt der Sachverhalt keine Anhaltspunkte für eines der genannten Rechte (etwa wenn Sie lediglich den Abschluss des Vertrages im Nachhinein reuen), so ist zudem immer auch an eine Einvernehmliche Vertragsaufhebung mit der Gegenseite zu denken.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Bitte beachten sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und bereits geringe Sachverhaltsabweichungen zu einer anderen Beurteilung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
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