Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Grundsätzlich können Sie mit den Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit machen, was Sie möchten; selbstverständlich auch (anteilig) spenden.
2. Im Rahmen der Werbung mit ihrer Spendenaktion sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht dem Vorwurf unlauterer Werbung aussetzen. Folgende Empfehlungen kann ich daher geben:
- Wenn Sie den Spendenempfänger namentlich benennen (was Sie ohne Weiteres dürfen), sollte das auch die Organisation sein, an die tatsächlich gespendet wird.
- Sie sollten bei Ihren Kunden nicht den Eindruck erwecken, Sie würden substantielle Beträge spenden, wenn das nicht den Tatsachen entspricht. Ein Beispiel: Sie werben damit, dass Sie spenden werden, ohne einen genauen Betrag zu nennen. Auf Nachfrage kommt heraus, dass Sie (als Beispiel) pro Euro Umsatz lediglich 0,1 Cent spenden. Das wäre vermutlich unlauter, da der Kunde das anders erwartet, aber (je nach Größe Ihres Umsatzes) wohl nur geringe Beträge zusammen kämen.
- Daher sollten Sie klar angeben, an wen und in welcher Größenordnung Sie spenden wollen. Damit fahren Sie am sichersten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bretzel,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hier noch eine Frage, um den Sachverhalt genauer zu klären:
1.) Wenn ich wie Sie es geschildert haben alles genau angebe, kann ich dies auch in der folgenden Form tun "Wir spenden einen Teil unseres Umsatz*" und dann above the fold (also bei Websiten gleichzeitig sichtbar mit dem Originaltext ohne zu scrollen) oder ganze unten (Website) im Kleingedruckten, die genauen Details klären oder würde man hier auch unlauteren Wettbewerb od Ähnliches annehmen?
2.) Wenn man nichts deklariert sprachen Sie von von substantiellen Beträgen. Gibt es hierzu klar definierte Grenzen bzw. würde man bei 50% oder 51% als substantiell betrachten?
3.) Wenn ich das Ganze ins englische übersetze und Leute aus dem Ausland warum auch immer Anstoß daran nehmen, gilt für mich als eingetragenes deutsches Unternehmen, immer noch die von Ihnen oben geschilderten deutschen Rechtsgrundlagen, richtig?
Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
1. Das wird m. E. in Ordnung sein, jedenfalls dann, wenn deutlich sichtbar ist, dass weiter unten noch eine Ergänzung kommt.
2. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: ich meinte den Fall, dass ein Kunde aus Ihrer Werbung den Eindruck gewinnt, sie würden größere Anteile spenden, dann aber nur Centbeträge tatsächlich gespendet werden. Welchen Teil Sie spenden wollen, liegt ganz alleine in Ihrer Verantwortung, es darf nur beim Werbeempfänger kein falscher Eindruck entstehen. Es spricht ja eigentlich auch nichts dagegen, den Betrag/Anteil genau anzugeben.
3. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nur allgemein antworten kann, da die Nachfrage eigentlich über den Umfang der Ausgangsfrage hinausgeht (weiterer Sachverhalt). Grundsätzlich wird es rechtlich darauf ankommen, an wen und in welchem Land sich Ihre Werbung richtet. Werben Sie z. B. auf englisch und richten Sie sich damit (auch) an Kunden aus UK, ist auch das dortige (Wettbewerbs-)recht zu beachten. Wenn Sie allerdings gar nicht erst ins Ausland verkaufen (und das auch für Kunden/Werbeempfänger deutlich wird), dann gilt nur deutsches Wettbewerbsrecht.