Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich ist die Wohnung als privater Lebensbereich des Mieters zu sehen.
Sie können ihn jedoch zunächst einmal schriftlich abmahnen (mit der Androhung der fristlosen Kündigung wegen vertragswidriegem Gebrauch).
In letzter Konsequenz bliebe dann die fristlose , hilfsweise die ordentliche Kündigung wegen vertragswidrigem Gebrauch.
Sofern es sich hier wie von Ihnen beschrieben um einen sog. Messie handelt kann davon ausgegangen werden, dass zum einen der eigentliche Wohncharakter entfremdet wurde. Zudem besteht, wenn der Boden der Wohnung bereits nicht mehr einer Grundreinigung zugeführt werden kann zu befürchten, dass sich Schädlinge ausbreiten könnten. Auch die Brandgefahr und damit die Gefährdung der anderen Bewohner und der Mietsache an sich ist mit ein Grund. Die Kündigung muss im Übrigen auch ordentlich begründet sein.
Erfahrungsgemäß wird es sehr schwierig sein hier den Mieter im Ernstfall aus der Wohnung zu bekommen. Stellen Sie sich auf ein langwieriges Verfahren ein.
Versuchen Sie daher geschickt auf dem diplomatischen Weg die Regelung der Angelgeneheit. Etwa indem Sie dem Mieter praktikable Möglichkeiten zur Müllbeseitigung aufzeigen. Er muss das Gefühl haben, dass ihm geholfen wird. Dies könnte unter Umständen zu einem schnellen positiven Ergebnis führen. Der Rechtsweg wäre dann die letzte Konsequenz.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
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