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KFZ Folierung und mobiler Dachwerbebalken im 'Polizei-Design'

| 25. Juni 2013 13:50 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


16:02

Sehr geehrte Herren und Damen Rechtsanwälte,

ich arbeite als selbstständiger Kurierfahrer und möchte mit meinem Dienstwagen, einen VW Golf V Variant, gerne auffallen. Das Fahrzeug ist silber Metallic und ich möchte diesen gerne teilweise folieren lassen. Als Vorlage hierzu möchte ich das Design der bayrischen Polizei verwenden, ohne jedoch das Amt oder die Hohheit zu verletzten. Meine Ideen hierzu wären eine neutrale, grüne Folie zu benutzen. Statt der Aufschrift POLIZEI kommt KURIER. Statt einer reflektierenden Folie möchte ich eine silberne Folie nutzen. Statt des Polizeisterns mit dem bayrischen Wappen, zeichne ich selbst digital einen Stern mit einem Strichmännchen darin, welches ein Paket hält. Der Stern selbst wird silber, das Männchen darin blau/weiß. Bis hier hin ergaben meine Internetrecherchen, dass das nicht verboten ist - täuschend ähnlich ja, aber nicht laut StVO verboten. Stimmen Sie dieser Annahme zu?

Damit das Design vollendet wird habe ich einen Hersteller für mobile Dachwerbebalken gefunden, welche einem Sondersignal der ähneln. Diese Dachwerbebalken unterscheiden sich dadurch, dass sie eben mobil, an der Dachreling selbst befestigt sind und binnen Minuten wieder demontiert werden können. Des Weiteren verfügen sie über keinerlei Beleuchtung, sprich Blaulicht oder gar einem Martinshorn. Die Werbebalken sind innen drin hohl. Die Seitenteile selbst sind aus Kunststoff (blau) das Mittelteil ist weiß mit schwarzer Aufschrift (Folie) KURIER. Des Weiteren verfügen die Werbebalken über ein TÜV Gutachten nach § 19 StVZO und sind somit laut Hersteller zulässig. Unter anderem fährt damit ein in München ansäßiger Sicherheitsdienst mit rum. Auch hier ergab meine Recherche, dass der mobile Werbebalken völlig legal genutzt werden darf, auch wenn dieser einem Blaulicht sehr Nahe kommt.

-- Einsatz geändert am 25.06.2013 13:55:24

25. Juni 2013 | 15:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:

In der Tat spricht vieles dafür, dass Ihr Vorhaben im Wesentlichen zulässig ist. Wenn Sie dies in die Tat umsetzen, müssen sich aber letztlich trotzdem auf „Gegenwind" gefasst machen, da die Behörden hiervon oft wenig begeistert sind, was grundsätzlich ja auch nachvollziehbar ist.

Die Kollegen Nierenz & Batz haben ähnliches mit einem ausrangierten Polizeibus erlebt (vg. www.kanzleibus.de). Dort hat die Behörden insbesondere das (funktionsunfähige) Blaulicht gestört, weswegen es auch zu einem gerichtlichen Verfahren kam. Nachdem man sich dort auf eine Abdeckung des Blaulichts einigen konnte, stand der Nutzung des Fahrzeugs nichts mehr im Wege.

Das Gericht soll aber deutlich zu erkennen gegeben haben, dass eine Blaulicht-Attrappe auf dem Dach kaum geduldet werden müsse. Aus diesem Grund würde ich Ihnen raten, gerade bei dem Dachwerbebalken darauf zu achten, dass dieser einem Blaulicht nicht zu sehr ähnelt (auch wenn ein Sicherheitsdienst in München jedenfalls in früheren Jahren mit der Nutzung von Blaulichattrappen Erfolg gehabt hat).

Dass Sie im Übrigen als Kurierfahrer mit einem solchen Fahrzeug Gefahr laufen, von der Polizei ggf. besonders beobachtet zu werden, dürfte Ihnen grundsätzlich bewusst sein. Zusammengafsst machen Sie sich im Ergebnis angreifbarer, je ähnlicher Ihr Fahrzeug einem echten Polizeifahrzeug ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen zunächst weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juni 2013 | 15:29

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alpers,

vielen Dank für die schnelle Erläuterung. Der Kanzleibus ist mir durchaus aus den Medien bekannt. Wahrscheinlich liegt es am Ende immer im Ermessen eines Richters was erlaubt und was verboten ist. Das funktionsunfähige Blaulicht der Kanzlei gehörte definitiv zu einem mal funktionsfähigen Licht. Mein Balken hingegen sieht nur so aus und ist auch nicht fest mit der Karrosserie verbunden.

Wenn man nun aber die blaue Kunststoffkappen gegen eine blaue und eine rote oder aber zwei Schwarze, Grüne, etc. tauschen würde, dann dürfte das kein Problem mehr geben oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juni 2013 | 16:02

Sehr geehrter Ratsuchender,

bei einem entsprechenden Austausch der Kappen sehe ich hier letztlich auch kein wirkliches Problem mehr. Im Ergebnis dürfte die Fausformel gelten: Je mehr Sie sich in Einzelheiten von einem echten Polizeifahrzeug unterscheiden, desto weniger Ungemach dorht Ihnen von öffentlicher Seite. Hier kommt es letztlich auch auf die Risikobereitschaft an, da man - selbst wenn man im Recht ist - natürlich bei entsprechendem Tätigwerden der Behörden wie z.B. dem Erlass einer Untersagungsverfügung Zeit und Geld investieren muss, um zu seinem Recht zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. Juni 2013 | 11:15

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