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KFZ-Finanzierungsantrag widerrufen bei fehlender Bestätigung seitens des Verkäufers

| 14. Juli 2021 12:57 |
Preis: 68,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Wiese

Am 05.05.2021 kaufte, bzw. bestellte ich bei Mercedes Benz in Hamburg einen Neuwagen. Die Bezahlung sollte als Finanzierung über die Mercedes-Benz Bank laufen.
Ich habe alle Unterlagen eingereicht.
Mir wurde seitens der Verkäuferin mitgeteilt, dass ich innerhalb der nächsten Tage ien Auftragsbestätigung erhalten soll.

Ich habe aber bis jetzt (Stichtag 14.07.2021) keine Bestätigung des Autohauses, noch der Bank bekommen. Auf dem Portal der Bank lässt sich der aktuelle Stand der Finanzierung einsehen und dieser ist seit 2 1/2 Monaten bei "Antrag in Bonitätsprüfung".

Laut dem Bestellformular heißt es:

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen,.......,gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweiligen Frist schriftlich bestätigt hat.

Innerhalb der Frist habe ich nichts erhalten.

Kann ich somit den Kaufvertrag einfach widerrufen und die Bestellung stornieren?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe und Unterstützung.

Sehr geehrter Fragesteller,

üblich sind im gewerblichen Kfz-Handel Bestellformulare, die eine "verbindliche Bestellung" vorsehen. Naheliegend ist, dass ein solches Bestellformular auch bei Ihnen verwendet worden ist.

Es handelt sich dann um ein Vertragsangebot von Ihnen als Käufer, an das Sie - wie Sie richtig schreiben - drei Wochen lang gebunden sind. Der eigentliche Kaufvertrag kommt dann erst zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist die Annahme der Bestellung erklärt, also üblicherweise entweder schriftlich bestätigt oder das Auto liefert.

Nachdem Sie schildern, dass Ihnen eine Annahmeerklärung des Autohauses nicht zugegangen ist, sind Sie an die Bestellung dann auch nicht mehr gebunden, ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen.

Höchst vorsorglich sollten Sie gegenüber dem Autohaus gleichwohl kurz schriftlich mitteilen, dass Sie an Ihrer Bestellung im Hinblick auf den Fristablauf nicht mehr festhalten. Zugleich sollten Sie klarstellen, dass es sich dabei nicht um eine Stornierung handelt (in den entsprechenden Formularen sind üblicherweise erhebliche "Stornokosten" vorgesehen). Dies alles nur für den Fall, dass es doch irgendwo eine Annahmeerklärung geben sollte (?).

Hinsichtlich des Darlehens gehe ich nach Ihrer Schilderung davon aus, dass noch kein Darlehensvertrag geschlossen worden ist, so dass Sie hier auch keinen Widerruf erklären müsssten.

Alle Antworten erfolgen vorbehaltlich der Kenntnis des Inhalts der konkreten Vertragsunterlagen, die Sie nicht beigefügt hatten.

Ggf. melden Sie sich bei Rückfragen gern auch kurz direkt bei mir.

Freundliche Grüße

--
Christian Wiese
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Strafverteidiger

Heegbarg 4
22391 Hamburg

Telefon: (040) 611 69 04-0
Telefax: (040) 611 69 04-40
kanzlei@christianwiese.de


Bewertung des Fragestellers 14. Juli 2021 | 13:50

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