Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist die bisherige Schadensabwicklung sehr ärgerlich. So wie ich den Sachverhalt bisher erfasst habe, ist der Autofahrer als Unfallgegner Verursacher des Unfalls. Die mir bekannten Bedingungen zur JobRad-Vollkaskoversicherung sehen allerdings unter 2.3.1 vor, dass die Vollkaskoversicherung dann nicht greift, wenn bei einem Verkehrsunfall ein dritter Schadensersatzpflichtig wird. Gerne können Sie mir Dir Ihnen vorliegende AGBs zu Ihrer Vollkaskoversicherung zusenden. In diesem Fall müsste der Schaden gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden.
Sollte die Vollkaskoversicherung dennoch eintrittspflichtig sein, kann ich gerne die Schadensabwicklung übernehmen und die Versicherung zur Regulierung auffordern. Auch den Schadensersatzanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung übernehme ich gerne. Senden Sie mir hierzu alle vorliegenden Unterlagen auf die von mir im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse zu. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Am Hohen Esch 1a
28857 Syke
Tel: 04242/9370273
Web: http://www.smart-advo.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nur damit wir uns nicht missverstehen, mit "Versicherung" meine ich die Versicherung von Jobrad und nicht meine eigene.
Wie wird denn festgelegt wer Schuld ist? Und wenn die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren muss, wer muss mit ihr in Verhandlung darüber treten? So wie ich das verstanden habe, melde ich den Schaden an Jobrad und die, bzw deren Versicherung, Regeln den Rest.
Die gegnerische Versicherung ist bekannt, die Schadensnummer habe ich auch übermittelt.
Des weiteren habe ich ja jetzt eine zeitliche Frist von der Werkstatt, das Rad abzuholen. Auch hier bin ich überzeugt, dass das nicht in meiner Verantwortung ist, das Rad zu verlegen, wo es ja auch wie gesagt zum Händler geschickt werden müsste.
Der Händler ist involviert und würde den Versand organisieren, aber die Versicherung scheint es nicht einzuleiten.
Können Sie mir hierzu noch mal sagen, wie meine nächsten Schritte wären? Wenn sie den Fall übernehmen wollen, melde ich mich bei ihnen.
Vielen Dank.
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Sollte die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers den Schaden regulieren, so kann ich gerne mit dieser in Kontakt treten. Auch die Schuldfrage und eine eventuelle Verursachungsquote wird dann diskutiert.
Aufgrund der Fristsetzung der Werkstatt würde ich nunmehr empfehlen, dass die Vollkaskoversicherung zügig angeschrieben und zur Regulierung aufgefordert wird. Zeitgleich wird die Werkstatt um Fristverlängerung gebeten. Sollten dennoch Kosten entstehen, können diese bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden.
Wenn ich den Fall übernehmen soll, dann bitte ich um kurzfristige Zusendung Ihrer Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt