Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass die Links auf urheberrechtswidrige Downloadseiten verlinken, der Download also ohne Zustimmung der Rechteinhaber erfolgen würde.
Grundsätzlich stellt auch der Link auf eine illegale Downloadseite eine Urheberrechtsverletzung dar. So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZA 17/10
entschieden, dass sogar ein Minderjähriger Schadensersatz und Abmahnkosten zahlen muss, weil er von seiner Seite aus auf eine Seite verlinkt hat, welche illegal urheberrechtlich geschützte Werke vorhielt.
Neben kostenpflichtigen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber der Musiktitel besteht zudem die Gefahr eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen die §§ 106
, 108
, 108a UrhG
, in dessen Folge auch mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme etc. zu rechnen sein kann (vgl. z.B. BVerfG, 2 BvR 945/08
vom 8.4.2009). Bei gewerbsmäßigen Handeln (was hier durchaus gegeben sein könnte, da bereits das Schalten von Werbeanzeigen o.ä. ausreichen kann) beträgt der Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe!
Ich kann daher nur dringend anraten, die Seite umgehend vom Netz zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
1. Oktober 2013
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12:27
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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