Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Für Rechtsverletzungen, die die Benutzer eines Forums auf diesem Forum begehen (z.B. Urheberverletzungen durch den Upload geschützter Bilder) kann der Betreiber als so genannter Störer haften – in diesem Fall können Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber bestehen.
Als Störer haftet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wer ihm zumutbare Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht ergreift. Derartige Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen sind z.B. der ausdrückliche Hinweis an die User (z.B. in den zu bestätigenden Nutzungsregeln), keine Schutzrechtsverletzungen zu begehen, die Androhung von Sanktionen (z.B. Ausschluss von dem Forum) im Falle eines Verstoßes, die regelmäßige, stichprobenartige Kontrolle des Webseiteninhaltes und die unverzügliche Prüfung von Rechtsverletzungsanzeigen durch Dritte.
Wer die geforderten Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen erfüllt, kann eine Haftung als Störer ausschließen.
Im Übrigen empfiehlt es sich, die gegen Rechte Dritter verstoßenden Benutzer zur Freistellung von Ansprüchen Dritter zu verpflichten, wenn die Dritten Ansprüche gegen den Betreiber anmelden. In diesem Fall können die Benutzer z.B. zum Ersatz der Kosten für Rechtstreitigkeiten an den Betreiber verpflichtet werden.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
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