Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Internetrecht - Sicherung / Weiterverarbeitung von temporären Videodaten

27. Mai 2011 15:00 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spiele mit dem Gedanken, eine iPhone App zu entwickeln und in den App Store einzustellen. Die Funktionsweise dieser App ist es, Videos bei YouTube zu suchen und diese wie beim Streamen über den Browser in den Memorycache des iPhones zu laden. Danach speichert die App die sog. „Audiobytes" die sich im Memorycache befinden in eine Mp3 Datei. Mit diesem Vorgehen des sog. Cachings möchte ich verhindern, dass mein Vorgehen nicht gegen die AGBs von YouTube verstößt. In diesen AGB steht geschrieben, dass der Download der Videodateien ausdrücklich untersagt ist. Da ich das Video nicht downloade, sondern nur bereits durch das Streamen vorhandene Daten verwende bin ich der Meinung, dass hier kein Download und somit kein Verstoß gegen AGBs oder geltendes Recht vorliegt.

Wie sehen Sie die Rechtslage?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

27. Mai 2011 | 16:39

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Meiner Ansicht nach geht es bei der von Ihnen beabsichtigten Nutzung nicht darum, ob man eine solche Nutzung mit dem Download von Videos gleichsetzen kann.

Wenn Sie sich die Nutzungsbedingungen von You Tube anschauen, dann werden Sie feststellen, daß die Nutzungsbeschränkungen erheblich weiter gehen, als lediglich den download von Videos zu verbieten.

Bei der von Ihnen angedachten Methode kommt insbesondere ein Verstoß gegen Ziffer 6 C und Ziffer 6 E in Betracht.

Ziffer 6 C beschränkt den Zugriff auf You Tube Inhalte auf die Webseite und den Player. Nach Ihrer Darstellung werden zumindest Teile des Werks – die Audiobytes – gespeichert.

Bei Ihrer Nutzung werden die entsprechenden Inhalte über das iPhone gespeichert und genutzt, dies dürfte ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sein.

Ziffer 6 E verbietet die Verwertung von Diensten für eigene kommerzielle Zwecke.

Dementsprechend muß ich Ihnen von Ihrem Vorhaben abraten. Da im Urheberrecht Abmahnungen recht kostspielig werden können, sollten entsprechende Nutzungen nur mit Erlaubnis des Berechtigten stattfinden.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



ANTWORT VON

(1107)

Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Internationales Recht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER