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Insolvenz - Umzug - Vermieter

| 17. September 2010 17:30 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Hallo lieber Anwalt,
ach Gott, wir sind in der Privatinsolvenz, also das Verfahren wurde abgeschlossen, nun wohl in der Wohlverhaltenspahase. Ich weiß das nicht so genau, weil ich mich so wenig wie möglich damit beschäftige. Es macht mich krank, ich wünschte, ich hätte nie eingewilligt in diesen Mist. Schuld? Ja, ich war jung und dumm, habe für etwas unterschrieben, von dem ich nichts hatte, aus Angst, mehr möchte ich dazu in diesem Beitrag nicht erwähnen.
Folgendes Problem stellt sich nun bei mir ein: Wir wohnen im Dachgeschoss, ich habe Zwillinge mit 1,5 Jahren, die ich mehrmals täglich nach oben befördern muss, kurz gesagt, ich bin kaputt. Wir haben hier niemanden, der uns helfen kann. Wir ziehen seit 1,5 Jahren einen Umzug in Betracht, haten auch oft etwas nettes gefunden, aber ich stecke sofort den Kopf in den Sand, weil ich es eigentlich nicht möchte, dass dieser Teuhänder einen Standardbrief wegen einer bestehenden Insolvenz an den Vermieter schreibt. Das habe ich einmal gemacht und wir konnten die Wohnung nicht beziehen, weil wir in der Insolvenz sind!!! Nicht mal ein Harz IV Empfänger ist dazu verpflichtet, seine Situation darzustellen, aber einer, der mal einen Fehler gemacht hat. Auch dazu mehr zu schreiben, wäre jetzt und hier nicht angebracht :(

Dass ich dem Treuhänder die neue Adresse mitteilen muss, ist mir schon klar, aber warum und mit welchem Recht wird der Vermieter darüber informiert? Gibt es da vielleicht eine Regelung, die das untersagen könnte?

Ich verstehe das nicht ganz. Ein Insolventer kann es sich wohl nicht leisten, mit Zahlungen im Rückstand zu sein, dann platzt das Ganze ja, wenn ich das so richtig verstanden habe. Einen sichereren Mieter gibt es nicht, finde ich. Unmenschlich, unwürdig, aber naja. Andere vergolden sich absichtlich ihr Leben und gehen mit Vorsatz anschließend in die Insolvenz.

17. September 2010 | 20:44

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Der Treuhänder informiert den Vermieter dazu, damit er keine Verbindlichkeiten für die Insolvenzmasse begründet. Dies aber nur während des Insovlenzverfahrens. Da das Insolvenzverfahren nach Ihren Angaben inzwischen abgeschlossen ist und Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, ist eine Mitteilung an den Vermieter durch den Treuhänder nicht mehr erforderlich.

Sie müssen allerdings darauf achten, dass keine Rückstände auflaufen, da diese nicht in das Verfahren aufgenommen werden, sondern neue eigene Verbindlichkeiten begründet werden.

Ein entsprechendes Mitteilungsrecht folgte aus § 109 InsO während des Insolvenzverfahrens. Dies greift aber nicht mehr in der Wohlverhaltensperiode, so dass hier nicht mit einem Schreiben des Treuhänders zu rechnen ist. Gleichwohl sollten Sie sich bei dem Treuhänder versichern, dass er ein solches informatorisches Schreiben nicht aufsetzt, bzw. automatisch versendet wird.

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass ein neuer Mietvertrag keine Klausel enthält, die Sie zur Angaben des laufenden Verfahrens verpflichtet oder eine Schufaauskunft verlangt.

Schließlich sollten Sie auch die Rückzahlung der Kaution der alten Wohnung verlangen, da Ihnen dies zusteht und nicht in die Insolvenzmasse fließt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2010 | 21:23

Vielen lieben Dank, kann ich hier irgendwie an Sie direkt Anfragen stellen, denn ich bin jetzt etwas platt und verärgert und habe da noch die ein oder andere Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte.
Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. September 2010 | 11:09

Vielen Dank für die freundlichen Bewertung. Sie können sich gerne an mich wenden, entweder durch die Direktanfrage, die Sie in meinem Profil finden oder per Email an RASchroeter@arcor.de .

Viele Grüße

Bewertung des Fragestellers 17. September 2010 | 22:23

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Jetzt weiß ich, dass manche in ihrem Fach nicht alles wissen und werde mich hier weiterhin beraten lassen, das hat mir die Augen geöffnet, dass ist das, was ich Beratung nenne, schnell, präzise und vor allem verständlich! Danke!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. September 2010
5/5,0

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