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Insolvenz,Bürgschaft anfechtbar

14. November 2018 09:42 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
das Problem ist vielseitig und ich möchte eine erste Einschätzung ob Sie uns helfen können und/oder helfen wollen.

durch einen Fremdantrag auf das Gewerbe meine Mannes, wurde nach Massefreistellung einen neue Firma auf die Frau angemeldet ( LTD).
aber durch eine Bürgschaft in Not ist.
dies in Kürze mit der Bitte um eine Stellungnahme . herzlichen Dank.

14. November 2018 | 11:30

Antwort

von


(171)
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich bin gerne bereit, Sie gegenüber Ihren Gläubigern zu vertreten und ggf. deren Forderugnen abzuwehren.

Ich verstehe Ihren Fall so, dass Sie als Nachfolgegesellschaft aus einem Insolvenzverfahren heraus den Betrieb gekauft haben bzw. diesen de facto fortführen, jedoch nun persönlich über eine Bürgschaft für die Altverbindlichkeiten des vormaligen Betriebsinhabers haften?

Das ist nicht ganz unwichtig, da die Ltd. eine eigene Rechtsperson ist, deren Vermögen von Ihrem eigenen getrennt zu betrachten ist. Das auch wenn Sie einziger Gesellschafter/director der Ltd. sind.

Wesentlich ist also zunächst einmal die Sachverhaltsaufklärung und Ihre Ziele. Hierzu sollten wir uns jedenfalls telefonisch und per mail auseinandersetzen, damit ich die vorliegenden Unterlagen und Beteiligten begutachten/kennenlernen kann.

Alles andere wäre unprofessionelles Stochern im Nebel mit allgemeinen Anleitungen, die für Sie nicht unbedingt passend sind.

Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht

ANTWORT VON

(171)

Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
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