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Infomationen über Ebay

4. Juni 2009 20:17 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Servus,
Ich habe bei ebay eine Softwaresammlung für ~300 Euro verkauft. Nach eintreffen des Geldes, verschickte ich die Ware per Post, unversichert. Das ganze ist nun 5 Wochen her. Der Käufer behauptet nun, nie Post bekommen zu haben. Eine Quittung habe ich nicht.
Meine Fragen:

Kann der User anhand über meine Kontodaten Anzeige bei der Polizei gegen mich erstellen? Bekommt die Polizei einfach von meiner Bank alle erforderlichen Daten? Bei wem liegt die Beweispflicht?

Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie müssen die zivil- und strafrechtliche Seite unterscheiden. Wenn der Käufer meint, er sei betrogen worden, dann kann er jederzeit Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei bze. die Staatsanwaltschaft ist berechtigt über die Bank Ihre Daten abzufragen, dass können Sie nicht verhindern.
Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen aber nachweisen, dass Sie von Anfang an nicht vorhatten die Software zu versenden. Wenn Sie etwa einen Zeugen haben, der aussagen kann, dass Sie das Paket abgeschickt haben.
Ich sehe hier gute Chancen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Zivilrechtlich geht es darum, ob Sie dem Käufer die 300 € zurückzahlen müssen. Hier greift § 447 I BGB ein und damit geht die Gefahr beim Versendungskauf mit Abgabe bei der Post auf den Käufer über. Sie müssen beweisen, dass Sie das Paket augegeben haben, das Risiko des Verlusts bei der Post trägt dann der Käufer.



Ergänzung vom Anwalt 6. Juni 2009 | 22:30

Bei meiner Antwort lege ich zugrunde, dass ein Ersatz der Sendung von dritter Stelle nicht erfolgt, dass es also keine Versicherung gibt.

Dies sollte aber auch aus meiner Antwort hervorgehen. Ich bitte die Bezeichnung "Paket" nicht wörtlich zu verstehen, ich gehe davon aus, dass die Ware per Brief verschickt wurde.

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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