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Import und Inbetriebnahme von Wärmepumpen aus dem EU-Ausland

| 12. Juli 2022 16:56 |
Preis: 95,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Welche Voraussetzung für die Verwendung von Wärmepumpen innerhalb der Europäischen Union gibt es?

Bestimmte Heizgeräte dürfen nur in den auf dem Typenschild des Gerätes ausgewiesenen Ländern in Betrieb genommen werden. Dies gilt allerdings nicht für Wärmepumpen. Eine Wärmepumpe benötigt lediglich eine Energieverbrauchskennzeichnung und muss den Anforderungen der EU-Verordnungen in dieser Hinsicht entsprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Mehrfamilienhaus in NRW wollen wir alle sechs Gasthermen aus aktuellen nachvollziehbaren Gründen durch 6 Wärmepumpen austauschen.
Problem: die Lieferfristen sind lt. Handwerker in Deutschland je nach Hersteller bei 6-12 Monaten, der deutsche Markit ist leergefegt. D.h. für diesen Winter keine Lösung in Sicht.

Da ich zwischen Deutschland und Irland pendele, kam der Gedanke, für unser Projekt in NRW die Wärmepumpen nicht in Deutschland, sondern in Irland zu kaufen (Republik Irland = EU, d.h. nicht Nordirland, d.h. kein Zoll) und diese dann verbauen zu lassen.
In Irland werden zwar auch Strom, Gas und Öl ganz erheblich teurer, aber nicht so stark wie in DE; (es gab dort nie russisches Gas), daher rüstet kaum jemand dort aktuell Gasheizungen zu Wärmepumpen um, so dass dort solche (noch) problemlos erhältlich sind. Portugal oder spanien wären ähnliche Länder, die in Frage kämen.

Nun kam seitens eines deutschen Handwerkers die Frage auf: Haben die Wärmepumpen denn übehaupt eine Zulassung für Deutschland bzw .den deutschen Markt ?

Denn in der Tat gibt es anscheinend Geräte, wie z.B. Heizungen, die explizit deutsche Zulassungen benötigen (?), sonst verweigert am Ende der Schornsteinfeger die Inbetriebnahme. Und auch eine Ladung vom 20 000l Heizöl kann ich scheinbar nicht einfach mal im Nachbarland kaufen.

Allerdings sind Wärmepumpen – meiner Ansicht nach - eine andere Geschichte, es widerspricht doch geradezu dem EU-Recht (freier Verkehr von Gütern und Dienstlsietungen), wenn Heizungen – oder speziell hier: Wärmepumpen - für den Import und/oder die Inbetriebnahme eine deutsche Zulassung benötigen, die Zulassung eines anderen EU-Staates müsste ja eigentlich ausreichen.

((...bei PKW ist es ja auch so; ein Beispiel, was so passiert war: weil in Deutschland die zu 80% getönten Scheiben erlaubt sind, konnte die österreichische KFZ-Zulassungsbehörde beim Import eines PKW nicht den nachträglichen Ausbau der Tönungsfolien verlangen, da sie in einem anderen EU-Land erlaubt sind; - obwohl in Österreich Scheiben nicht so stark wie in DE runtergetönt werden dürfen; d.h. in Österreich kann man daher legal keine so starken Tönungsfolien wie in DE kaufen, alle dort zugelassenen Tönungsfolien sind viel schwächer ))

D.h., konkrete Frage:

Verstößt es gegen irgend eine Vorschrift, im EU-Ausland gekaufte, dort zugelassene, Wärmepumpen in Deutschland in Betrieb zu nehmen?
Denn zumindest funktionieren tun sie ja überall... :-)

Unterfrage: Macht es einen Unterschied, ob (wie im voliegenden Fall) nur eine Privatperson das für sich im Einzelfall so macht – oder gelten für einen Installateurbetrieb da rechtlich strenger Maßstäbe?

(der Import von Wärmepumpen aus Irland, Spanien, Portugal etc. wäre zumindest eine echte Lösung der winterlichen Gasproblematik, die da auf uns zurollt...)

Viele Grüße,
ChrisKerry


Einsatz editiert am 13.07.2022 10:42:35

13. Juli 2022 | 17:34

Antwort

von


(106)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Richtig ist, dass bestimmte Heizgeräte nur in den auf dem Typenschild des Gerätes ausgewiesenen Ländern in Betrieb genommen werden dürfen. Dies gilt allerdings nicht für Wärmepumpen, sondern etwa für Gasheizkessel, da beispielsweise die Gasbeschaffenheit oder der Geräteanschluss, sich in anderen Ländern von denen in Deutschland unterscheidet. Verpflichtend ist bei der Wärmepumpe daher nur, dass das Gerät eine Energieverbrauchskennzeichnung hat und den Anforderungen der EU-Verordnungen in dieser Hinsicht entspricht. Aus Ihrer Fragestellung kann ich entnehmen, dass die Wärmepumpe in Irland, mithin in einem EU-Land zugelassen worden ist. Daher dürfte hier davon auszugehen sein, dass auch die EU-Verordnungen eingehalten worden sind.

Möchten Sie eine Wärmepumpe in Betrieb nehmen, sollten Sie sich allerdings zunächst durch einen Fachbetrieb darüber beraten lassen, welche Bauart für Ihr Vorhaben in Betracht kommt. Je nach Bohrtiefe oder Standort der Wärmepumpe wären behördliche Genehmigungen einzuholen.

Ihre Unterfrage dürfte mit Beantwortung Ihrer Hauptfrage auch erledigt sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL. M.


Bewertung des Fragestellers 14. Juli 2022 | 00:51

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Vielen Dank, Herr Yildirim, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Wir werden dann die Geräte aus dem Ausland importieren.
Viele Grüße,

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Wir werden dann die Geräte aus dem Ausland importieren.
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