Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tiere werden nach § 90a BGB wie Sachen behandelt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird das Grundstück in dem Zustand verkauft, in dem es bei Vertragsschluss war. Die Fische sind dann Zubehör des Teichs im Sinne des § 97 BGB.
Der Käufer kauft den Teich dann mit den Fischen. Die Folgekosten liegen dann ab dem Tag des Lasten Nutzen Wechsels beim Käufer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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