Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Immobilienkauf/ Vertrag

21. Februar 2025 11:01 |
Preis: 55,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


16:40

Guten Tag
Wir möchten ein Fertighaus BJ 1970 kaufen und haben den Kaufvertrag durchgelesen.
Vorab kurze Info wir haben eingehend die Immobilie mit Handwerkern besichtigt und einige Mängel festgestellt die auch vom Makler erwähnt wurden. Jetzt kommt ein Vermerk im Vertrag der mich aufhören lässt und wir nicht überprüft haben.
Absatz Vertrag
Nach Angabe handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Fertighaus das vom Käufer eingehend besichtigt wurde. Der Verkäufer hat Schadstoffbelastungen nicht geprüft und übernimmt keine Garantien oder Gewährleistung für die Freiheit von Schadstoffbelastungen. Diese Umstände werden vom Käufer ausdrücklich als vertragsgerecht anerkannt.
Frage
da ich nach Vertragsunterschrift die Schlüsselübergabe erst 4 Wochen später bekomme und dann erst der Schadstoffexperte Untersuchungen vornehmen kann. Sollte das Ergebnis ergeben, das der Schadstoffgehalt gesundheitsgefährdend ist, kann ich dann noch in Rücknahmegewähr gehen oder sollten ich Vertraglich noch auf einen gesetzl. Vermerk hinzufügen.

MFG O.Bastian

21. Februar 2025 | 11:29

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

mit dem Zusatz verzichten Sie auf Ihre Rechte.

Auch wenn sich später dann eine Schadstoffbelastung herausstellt, hätten Sie auf Ansprüche dann mit dem Passus verzichtet.

Nur wenn Sie dem Verkäufer dann arglistige Täuschung nachweisen können, wäre der Verzicht wirkungslos.

So ein Nachweis dürfte aber kaum zu führen sein.

Daher sollten Sie den Passus unbedingt streichen lassen.

Der Experte sollte auch vor Unterschrift die Möglichkeit zur Untersuchung bekommen.

Irgendwie erscheint das alles sehr dubios.

Sie sollten den Vertrag komplett überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2025 | 16:27

Das der Passus nicht Ordnung ist dachte ich mir, die Frage ist ob ich den Vertrag einen Absatz zufügen kann das mir die Möglichkeit gibt, falls eine Schadstoffbelastung so hoch ist das es nicht bewohnbar ist, von dem Kauf zurückzutreten. Ein Gutachter dauert 8 Wochen und es wird in der Zeit nicht vom Markt genommen. Übrigens ist das ein Vertrag von einem Makler der VB.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2025 | 16:40

Sehr geehrte Ratsuchende,

sicher kann so ein Passus aufgenommen werden.

Auch sollte die Zahlung erst dann erfolgen.

Aber das ist reine Verhandlungssache.

Gleichzeitig darf aber der beschriebene Passus nicht im Vertrag stehen.

Sie müssen daher auf Streichung drängen.

Auch bei solchen Verträgen sollte immer der gesamte Vertrag dann geprüft werden. Dazu rate ich dringend.

Dass es ein Vertrag vom Makler der VB ist, ändert daran nichts.

Denn der in der Erstfrage genannte Passus zeigt, dass es offenbar zulasten des Käufers gehen soll,

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER