Sehr geehrte Ratsuchende,
das ist tatsächlich möglich.
Wenn der Bekannte die Betreuung inne hat, umfasst das nicht auch den Verkauf.
Das bedeutet, die Ex-Freundin war und ist Eigentümerin und kann so die Herausgabe des Hundes verlangen.
Da Sie wussten, dass der Bekannte zwar die Betreuung hatte, werden Sie sich auch nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen können.
Daher sollten Sie sich mit seiner Ex-Partnerin besser einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
19. September 2022
|
20:04
Antwort
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