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Hospitieren während Krankheitszeit

28. Mai 2014 13:50 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich trotz Krankschreibung in einem Konkurrenzunternehmen hospitiert habe?

Schlimmstenfalls könnte die fristlose Kündigung drohen. Weiter könnte eine Abmahnung (vollkommen zu recht) erfolgen. Und schließlich könnte der Arbeitgeber ggfs. für den Tag Lohnansprüche zurückhalten. Es könnte es auch rechtliche Konsequenzen im Hinblick auf den Krankenversicherungsschutz haben. Wenn Sie während einer Krankschreibung arbeiten, könnte Ihre Krankenkasse dies als Betrug ansehen und Sie zur Rückzahlung von Krankengeld auffordern oder andere Sanktionen verhängen.

Ich arbeite derzeit in einer Kita. Ich war vor zwei Wochen wegen starken Beckenschmerzen für 3 Tage krank geschrieben. Habe am letzten Tag meiner Krankmeldung in einer anderen Einrichtung hospitiert.
Da ich eine Zusage gleich am nächsten Tag bekommen habe,habe ich bei meiner alten Arbeitsstelle gekündigt und dabei erwähnt, dass ich an meinem letzten Krankheitstag hospitiert habe.
Seitdem mobbt meine Chefin mich. Ich habe schon vorher Schwierigkeiten mir ihr gehabt, da sie mir gegenüber sehr unfreundlich und persönlich wurde und aus diesem Grund habe ich auch gekündigt.
Nun würde ich gerne wissen, was mir schlimmsten Falls bei "Hospitieren trotz Krankmeldung" passieren kann, da ich nächste Woche theoretisch noch ein Gespräch mit der Bereichsleitung und meiner Chefin haben soll.
Des Weiteren möchte ich mich eigentlich für die letzten 6 Tage, die ich noch arbeiten muss krank schreiben lassen, da ich unter dem Druck und Mobbing meiner Chefin sehr leide.

Ich habe eigentlich sehr viel für die Einrichtung gemacht und bin auch bei personellen Engpässen eingesprungen. Würde deshalb gern auch ein Zeugnis haben, aber glaube das dies nicht sehr gut sein wird. Kann ich mich diesbezüglich wehren?

Vielen Dank für eine Antwort!

28. Mai 2014 | 14:44

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf behindern könnte. Und genau das haben Sie getan und dazu offenbar noch in einer Konkurrenzeinrichtung hospitiert.


Schlimmstenfalls könnte die fristlose Kündigung drohen, wobei allerdings hinsichtlich des Grundes nicht mehr als zwei Wochen vergangen sein dürfen - und nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist keine Kündigung wirksam ausgesprochen worden, so dass Sie nochmals Glück gehabt haben.

Zwar könnte noch eine fristgemäße Kündigung drohen - in Hinblick auf Ihre Eigenkündigung wäre das wohl zu vernachlässigen.

Weiter könnte eine Abmahnung (vollkommen zu recht) erfolgen, die aber aufgrund der Eigenkündigung keine Bedeutung haben dürfte.

Und schließlich könnte der Arbeitgeber ggfs. für den Tag Lohnansprüche zurückhalten.



"Krankschreiben lassen" ist dann nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn es keinen Grund dafür gibt.

Sofern Sie allerdings unter dem mobbing leiden (was auszuführen und von Arzt zu bestätigen wäre), gäbe es den Grund.


Gegen ein Zeugnis, das nicht der Wahrheit entspricht oder nicht wohlwollend abgefasst ist, können Sie einen Zeugnisberichtigungsanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Aber um das abschließend beurteilen zu können, müsste man zumindest das Zeugnis (auf dessen Erteilung Sie ein Recht haben und auch bestehen sollten) inhaltlich kennen.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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