Sehr geehrte Ratsuchende,
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Heilungsverlauf behindern könnte. Und genau das haben Sie getan und dazu offenbar noch in einer Konkurrenzeinrichtung hospitiert.
Schlimmstenfalls könnte die fristlose Kündigung drohen, wobei allerdings hinsichtlich des Grundes nicht mehr als zwei Wochen vergangen sein dürfen - und nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist keine Kündigung wirksam ausgesprochen worden, so dass Sie nochmals Glück gehabt haben.
Zwar könnte noch eine fristgemäße Kündigung drohen - in Hinblick auf Ihre Eigenkündigung wäre das wohl zu vernachlässigen.
Weiter könnte eine Abmahnung (vollkommen zu recht) erfolgen, die aber aufgrund der Eigenkündigung keine Bedeutung haben dürfte.
Und schließlich könnte der Arbeitgeber ggfs. für den Tag Lohnansprüche zurückhalten.
"Krankschreiben lassen" ist dann nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn es keinen Grund dafür gibt.
Sofern Sie allerdings unter dem mobbing leiden (was auszuführen und von Arzt zu bestätigen wäre), gäbe es den Grund.
Gegen ein Zeugnis, das nicht der Wahrheit entspricht oder nicht wohlwollend abgefasst ist, können Sie einen Zeugnisberichtigungsanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Aber um das abschließend beurteilen zu können, müsste man zumindest das Zeugnis (auf dessen Erteilung Sie ein Recht haben und auch bestehen sollten) inhaltlich kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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