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Höhe Pfändungsfreibetrag

10. August 2023 17:35 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zum unpfänbaren Betrag bei Krankengeld

Guten Abend

Ich beziehe derzeit Krankengeld, aufgrund einer Vermögensauskunft wurde nun mein Krankengeld gepfändet.

Bei meinem Girokonto wurde meine Frau mit dem Pfändungsfreibetrag berücksichtigt, dies konnte ich durch eine Bescheinigung erhöhen.

Wie ist sowas bei der Krankenkasse möglich?

10. August 2023 | 19:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie die Änderung (Erhöhung) des unpfändbaren Betrages erzielen möchten, dann können Sie bei dem Vollstreckungsgericht, welches die Pfändung erlassen hat, gem. § 850 b Abs. 2 ZPO § i.V.m. 850 f ZPO die Erhöhung des Betrages beantragen. Sie müssen die Gründe für die Erhöhung darlegen und belegen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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