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Hochzeitsbilder werden von befreundeten Fotograf nicht ausgehändigt

11. April 2015 17:10 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Anspruch auf Herausgabe der Hochzeitsfotos eines Fotografen als Vertragszweck

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben letztes Jahr im August geheiratet.
Die Bilder wurden von einem befreundeten Fotograf gemacht, es wurde vor der Hochzeit kein Vertrag oder ähnliches abgeschlossen.
Jetzt unser Problem, wir probieren seit einiger Zeit Kontakt mit ihm aufzunehmen, weder über Facebook, persönliche Nachrichten an seinem Auto oder hinterlegte Nachrichten an seinem Arbeitsplatz sind erfolglos geblieben.
Unsere Frage ist können wir diese Bilder die er an unserer Hochzeit gemacht hat einfordern???
Wir haben als Beweis auch Filmmaterial, vom Onkel meiner Frau der ein Hochzeitsfilm machte, wo er deutlich zu erkennen ist wie er Fotos macht, natürlich können auch ca.80 Leute bezeugen das er Fotos machte.

MfG

11. April 2015 | 18:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Trotz nur mündlicher Abrede muss man danach fragen, was vertraglich nach sachgerechter Auslegung aller Umstände vereinbart war.

Das ist vorrangig vor den gesetzlichen Regeln.

Grundsätzlich gilt jedoch:
In aller Regel haben Sie einen Herausgabeanspruch auf die Fotos (nicht unbedingt die Negative), weil diesem zugrunde liegenden Vertragszweck unterzuordnen ist.

Diesen können Sie geltend machen, unter Fristsetzung und unter Ankündigung der Einschaltung eines (für den Fotografen kostenpflichtigen) Anwalts wegen Verzugs mit der Herausgabe.

Der Urheber kann ansonsten einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht), was hier aber mangels Abrede entsprechender Art nicht vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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