Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen das über das Standesamt Ihres Wohnortes regeln. Nennen Sie mir diesen gerne (mithilfe der unten erwähnten kostenlosen Nachfragefunktion) und ich kann Ihnen konkrete Angaben dazu machen, hier einmal zunächst allgemeine Informationen:
Für fremdsprachige Urkunden wie hier bei Ihrem ausländischen Verlobten müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an.
Ausländische Urkunden benötigen häufig auch eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation), so auch hier im Fall Ägypten.
Darüber hinaus sind notwendig:
- Eine vom ägyptischen Außenministerium beglaubigte, ins Deutsche übersetzte und von der Botschaft legalisierte Heiratsurkunde [Original und 2 Kopien];
- Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate), vom ägyptischen Außenministerium oder der ägyptischen Botschaft in Deutschland oder einem Konsulat in Deutschland beglaubigter, ins Deutsche übersetzter und von der deutschen Botschaft Botschaft legalisierte Auszug aus dem ägyptischen Familienregister [Original und 2 Kopien];
Zudem müsste dann der Aufenthalt in Deutschland noch legalisiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen