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Hochzeit im Asylverfahren

3. Februar 2020 09:44 |
Preis: 55,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


12:59

Hallo,
mein Verlobter ist zum Anfang des Jahres 2019 mit einem Schengen Visum in Deutschland eingereist (im Jahr 2018 ebenfalls, hat aber dann Deutschland verlassen), aber nicht mehr ausgereist. Nach einer Zeit illegalen Aufenthaltes befindet er sich im Asylverfahren, was unter diesen Bedingungen nicht so ganz einfach ist. Nun möchten wir die geplante "staatliche" vorziehen und standesamtlich heiraten. Leider ist es nicht so einfach an verlässliche Informationen zu kommen welche Unterlagen er hierfür brauch. Ein Pass ist natürlich vorhanden (wg. des Schengen Visums. Welche Unterlagen brauchen wir und wie müssen die legitimiert/übersetzt sein? Er ist ägyptischer Staatsbürger.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

3. Februar 2020 | 10:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen das über das Standesamt Ihres Wohnortes regeln. Nennen Sie mir diesen gerne (mithilfe der unten erwähnten kostenlosen Nachfragefunktion) und ich kann Ihnen konkrete Angaben dazu machen, hier einmal zunächst allgemeine Informationen:

Für fremdsprachige Urkunden wie hier bei Ihrem ausländischen Verlobten müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an.

Ausländische Urkunden benötigen häufig auch eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation), so auch hier im Fall Ägypten.

Darüber hinaus sind notwendig:

- Eine vom ägyptischen Außenministerium beglaubigte, ins Deutsche übersetzte und von der Botschaft legalisierte Heiratsurkunde [Original und 2 Kopien];

- Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate), vom ägyptischen Außenministerium oder der ägyptischen Botschaft in Deutschland oder einem Konsulat in Deutschland beglaubigter, ins Deutsche übersetzter und von der deutschen Botschaft Botschaft legalisierte Auszug aus dem ägyptischen Familienregister [Original und 2 Kopien];

Zudem müsste dann der Aufenthalt in Deutschland noch legalisiert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2020 | 11:18

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das zuständige Standesamt wäre das in Hamburg-Wandsbek.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2020 | 12:59

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auf die ich gerne wie folgt antworte:

Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.hamburg.de/contentblob/11748010/30301d81bec3b83875e6fc4a2119238b/data/info-anmeldung-eheschliessung-auslaendische-beteiligte.pdf

Dort werden Ihnen auch die notwendigen Unterlagen direkt genannt, wenn Sie sich zum Beispiel per E-Mail dorthin wenden.
Weiteres habe ich nämlich dort nicht gesondert auffinden können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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