Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Herstellerangabe Kosmetik

30. Januar 2022 14:27 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo, wir möchten demnächst ein Kosmetikprodukt machen und beschäftigen uns aktuell mit dem Thema Etikett.

Das wir als Hersteller, die Herstellerangabe machen müssen ist klar, die Frage ist nun ob es ausreichend ist, nur Firmenname mit Postleitzahl anzugeben, also ohne Straße.

Beispiel:
Mustermann gmbh
51111 Postleitzahl

Hintergrund des ganzen ist Platzmangel auf dem Etikett, so wie ein demnächst geplanter Umzug und somit Änderung der Straße.

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider muss die Straße als zustellfähige Adresse angegeben werden!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER