Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Heimlich gefilmt

7. September 2019 19:26 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

Vor einigen Wochen bin ich mit Freunden ausgegangen. Wir haben etwas gefeiert und auch etwas getrunken. Bis zum guten Schluss war ich betrunken und konnte selbst nicht mehr Heim fahren. Ein Bekannter hat mir den Vorschlag gemacht, dass er mich mit dem Auto nach Hause bringt. Ich hab eingewilligt und bin eingestiegen, als wir vor meinem Haus waren hab ich ihm als Dank geküsst.
Dabei ist es leider nicht geblieben.....
Er hat mich in dieser privaten Situation heimlich gefilmt (davon hab ich nix mitbekommen damals).
Gestern als ich wieder in dieser Disko war, hab ich ihm wieder getroffen. Und dabei erfahren, dass er dieses Video überall herumzeigt. Ich war fassungslos und wusste nicht was ich unternehmen soll. Dann hab ich ihm zur Rede gestellt und er hat gesagt, dass ich alles verlieren werde: meine Freunde und auch meine Arbeit in der Bank.
Zur Polizei zu gehen hab ich mich nicht getraut.
Bitte sagen Sie mir was ich jetzt machen soll? Soll ich die ganze Sitiation ignorieren? Oder soll ich ihn anzeigen? Und kostet das was?
Ich bin momentan sehr verzweifelt und kann an nichts anderes mehr denken.

Im Vorraus vielen Dank für Ihre Antwort

7. September 2019 | 19:50

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie wurden heimlich in einem intimen Moment gefilmt und dieses Filmmaterial wurde gegen Ihren Willen veröffentlicht. Dabei haben Sie eine erhebliche Rufschädigung davongetragen. Das stellt fraglos eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar.

Ich rate Ihnen, die betreffende Person dafür abzustrafen. Am effeketivsten lässt sich das bewerkstelligen, wenn Sie unter Androhung einer Strafanzeige eine Unterlassung der Weitergabe des Videos sowie eine Schmerzensgeldklage erheben.

Gerne biete ich Ihnen meine Hilfe bei der Unterstützung Ihrer Ansprüche an.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(879)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER